Dass der Pferdesport zeitaufwendig ist, berücksichtigen die meisten Reiter, bevor sie sich ein eigenes Pferd kaufen. Doch manchmal ändern sich die Lebensumstände, der Job wird anspruchsvoller oder es kommen Kinder zur Welt – und plötzlich bleibt für den Vierbeiner nicht mehr so viel Zeit übrig. Damit das Wohlergehen des Pferdes nicht darunter leidet und es weiterhin regelmässig gepflegt und bewegt wird, bietet sich eine Reitbeteiligung an. Dabei wird das Nutzungsrecht am eigenen Pferd auf eine Drittperson übertragen.

Ein Modell, das weit verbreitet ist, denn zum einen gibt es kaum Pferdebesitzer, die in der Lage und gewillt sind, sich das ganze Jahr selber um ihre Vierbeiner zu sorgen, zum anderen gibt es viele Reiterinnen und Reiter, die kein eigenes Pferd haben können oder wollen, sich aber gerne an ein, zwei oder mehr Tagen in der Woche um ein fremdes Tier kümmern. Im Idealfall profitieren beim «Horse-Sharing» also Besitzer, Pferd und Mitreiter gleichermassen.

Es gibt verschiedene Wege, eine passende Reitbeteiligung zu finden: Man kann in seinem reitenden Bekanntenkreis herumfragen, einen Aufruf am schwarzen Brett des Stalls oder regionalen Reitsportgeschäfts anbringen oder in den verschiedenen Reiter-Foren im Internet nach einem geeigneten Mitreiter suchen. Je gezielter die Suchanzeige formuliert wird, desto grösser sind die Chancen, optimale Mitreiter zu finden.

Unbedingt erwähnen sollte man den Standort des Pferdes, den Reitstil – eine leidenschaftliche Westernreiterin wird sich auf einem Dressurpferd kaum wohlfühlen –, Alter und Ausbildungsstand des Pferdes und ob es vorwiegend im Gelände geritten werden soll oder ob Reitstunden und vielleicht sogar Turnierteilnahmen möglich sind. Ausserdem sollten Pflichten wie Mithilfe im Stall oder eine Kostenbeteiligung angesprochen werden.

Passt alles zusammen, ist die Freude bei allen Beteiligten gross. Doch darf in der anfänglichen Euphorie nicht vergessen werden, dass klare Absprachen und Regelungen nötig sind, damit die Dreiecksbeziehung Besitzer–Pferd–Mitreiter funktioniert.

Eine Reitbeteiligung ist rechtlich gesehen ein Vertrag zwischen dem Pferdebesitzer und dem Reiter – wird dieser nur mündlich geschlossen, sind die getroffenen Vereinbarungen kaum mehr nachweisbar, sollte es einmal zu Problemen kommen. Das Abschliessen eines schriftlichen Vertrages wirkt zu Beginn einer neuen Partnerschaft vielleicht etwas befremdlich, letztendlich fahren jedoch beide Seiten besser, wenn Rechte und Pflichten klar geregelt sind.

Zusatzversicherung abschliessen
In einem solchen Reitbeteiligungsvertrag – Vertragsmuster findet man im Internet – geregelt werden etwa der Nutzungsumfang (was mit dem Pferd gemacht werden darf), die Nutzungszeiten (wie oft und an welchen Tagen wird das Pferd geritten), das Nutzungsentgelt und eventuelle weitere Pflichten (Mithilfe bei der Pflege der Ausrüstung, Ausmisten, Füttern). Vereinbart werden auch die Vertragsdauer sowie Kündigungsfristen, damit der Pferdebesitzer nicht von einem Tag auf den anderen ohne Mitreiter dasteht, falls dieser es sich anders überlegen sollte. Vorbehalten sollte er sich dabei das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund: Denn ist das Vertrauen zum Mitreiter erst einmal zerstört, wird ihm der Besitzer das Pferd nicht mehr überlassen wollen.

Zwischenfälle mit Schäden an Mensch, Tier oder Material sind selbst bei umsichtigem Umgang nie auszuschliessen. Die Folgen sollten durch einen entsprechenden Versicherungsschutz abgedeckt sein. Verletzen sich Reiter so schwer, dass sie ärztliche Hilfe benötigen, sind sowohl die Behandlungskosten als auch ein allfälliger Lohnausfall durch die obligatorische Unfallversicherung gedeckt.

Schäden können auch gegenüber Dritten entstehen: Beschädigt ein Pferd einen Zaun, ein Auto oder verletzt es einen Passanten, kommt dafür die Privathaftpflicht auf. Gemäss dem Versicherungskonzern AXA Winterthur kommen solche Fälle häufiger vor, als man denkt: Jährlich werden alleine bei der AXA 150 bis 200 Schadenfälle im Zusammenhang mit Pferden angemeldet, wobei ein Fall im Durchschnitt rund 1600 Franken kostet.

Formel für Kostenbeteiligung
Verletzt sich allerdings das Pferd bei einer solchen Aktion, kommt dafür nicht automatisch die Privathaftpflichtversicherung auf. Für Reiter fremder Pferde – die AXA definiert «fremd» als geliehene, gemietete, vorübergehend gehaltene oder im Auftrag gerittene Pferde – sollte deshalb im Rahmen der Haftpflichtversicherung eine entsprechende Zusatzdeckung abgeschlossen werden. Diese heisst je nach Versicherer «Zusatz zum Reiten fremder Pferde» oder «Pferdemieter» und kostet zwischen 100 und 150 Franken pro Jahr: Eine sehr bescheidene Summe verglichen mit den Heilungs- oder Schadensersatzkosten, falls sich das geliehene Pferd ernsthaft verletzt, im Reitbetrieb längere Zeit ausfällt oder eine Wertminderung erleidet.

Ob und wie sich ein Mitreiter an den Kosten für das Pferd beteiligt, ist ein weiterer Punkt, den Pferdehalter und Mitreiter klären müssen. Es gibt eine häufig angewendete Formel, nach der sich die Beteiligung aus der Stallmiete geteilt durch 30 Kalendertage multipliziert mit der Zahl der Reittage im Monat errechnet. Kostet die Boxenmiete 800 Franken im Monat, müsste sich ein Mitreiter für zweimal Reiten pro Woche demnach mit rund 200 Franken an den Kosten beteiligen, respektive mit 100 Franken für einmal Reiten pro Woche.