Pferd scheute und kollidierte mit einem Personenwagen» – so oder ähnlich klingen die Überschriften von Kurzmeldungen, die man in der Zeitung leider recht häufig unter «Vermischtes» findet. Jährlich werden in der Schweiz rund 3500 Unfälle durch Pferde verursacht, die Hälfte davon beim Ausreiten. «Vor allem im Strassenverkehr sind Pferde und Betreuer gefährdet», schreibt die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft auf ihrer Website.

In der dicht besiedelten Schweiz gibt es kaum noch Reitgebiete, die so weitläufig sind, dass man ausschliesslich Feld- und Waldwege benutzen kann und während eines Ausritts keinen anderen Verkehrsteilnehmern begegnet. Immer wieder müssen Strassen überquert oder entlanggeritten werden. Und selbst auf ruhigen Waldwegen können Reiter unvermittelt auf einen Traktor oder auf Forstfahrzeuge treffen. Wer mit seinem Pferd den Stall verlässt, sollte also auf solche Situationen unbedingt vorbereitet sein. Das ist kein gut gemeinter Ratschlag, sondern so will es das Gesetz. Artikel 51 der Schweizer Verkehrsregelnverordnung VRV besagt: «Auf Strassen mit starkem Verkehr dürfen nur geübte Reiter und nur auf verkehrsgewohnten Tieren reiten.»

Eine Dressur-Gerte leistet gute Dienste
Doch wie wird ein Pferd verkehrssicher und findet seinen Platz in der technisierten Welt? Durch Gewöhnung, die im Idealfall bereits ab dem Fohlenalter beginnt. Das geschieht zu einem grossen Teil ganz nebenbei, denn auf den meisten Höfen und Reitställen sind allerlei Fahrzeuge im Einsatz. An der Seite seiner Mutter fühlt sich das Fohlen sicher und gewöhnt sich an den Traktor, der laut brummend den Mist wegfährt, an die Autos und Motorräder in der Einfahrt und den Mähdrescher, der am Weidezaun entlangfährt.

Sobald sich ein junges Pferd in seiner vertrauten Umgebung an knatternde, scheppernde und hupende Vehikel gewöhnt hat, kann man einen Schritt weitergehen. Für den ersten Ausflug an eine befahrene Strasse führt man das Pferd an der Hand mit einem Zaumzeug oder Halfter mit stabiler Führkette und nimmt ein älteres, gelasseneres Tier mit, das dem Youngster Sicherheit gibt. Wählen Sie dafür nicht den Feierabend-Verkehr, sondern einen ruhigen Sonntagmorgen.

Gute Dienste leistet eine Dressur-Gerte, mit der man die Hinterhand des Pferdes etwas vom Verkehr abschirmen kann. Denn viele unerfahrene Pferde neigen dazu sich auf der Strasse umzudrehen, um zu sehen, was da von hinten auf sie zukommt. Achten Sie darauf, dass das Pferd den Kopf leicht zur Mitte der Strasse dreht, weil es dann automatisch sein Hinterteil an den Strassenrand schiebt – das funktioniert übrigens auch später unter dem Reiter.

Für Pferde gibt es eine kleine Ausnahme
Sobald man sich mit dem Pferd in den Strassenverkehr begibt, egal ob Sie das Pferd an der Hand führen, es reiten oder vor eine Kutsche spannen, sind Sie den übrigen Verkehrsteilnehmern gleichgestellt und es gelten die üblichen Verkehrsregeln. Das heisst, auch Reiter und Gespannfahrer müssen die Verbote, Verkehrsschilder und Vortrittsregeln kennen und beachten, korrekt Einspuren, Blick zurück, Handzeichen geben – und sich selbstverständlich auch an die 0,5-Promille-Grenze halten. Eine kleine Ausnahme gibt es aber für Pferde im Verkehr: Das Signal «Allgemeines Fahrverbot» gilt für sie nicht.

Reiter und andere Pferdeführer müssen sich am rechten Strassenrand aufhalten, wobei es auch hier eine Ausnahme gibt: Ein einzelnes Pferd darf in steilen Berggebieten am linken Strassenrand gehen, wenn es dort für Mensch und Tier sicherer ist. Fussgänger- und Radwege heissen so, weil sie Fussgängern und Velofahrern vorbehalten sind. Auch auf Trottoirs darf nicht geritten werden. Doch wird wohl auch der strengste Polizist ein Auge zudrücken, wenn ein Reiter in einer brenzligen Verkehrssituation ausnahmsweise einmal aufs Trottoir ausweicht, vorausgesetzt, er gefährdet dort keine Fussgänger.

Auf den Velowegen mit den gelben Markierungen darf hingegen geritten werden – aber nur, wenn keine Velofahrer behindert werden. Die offizielle Reitwegebeschilderung zeigt einen weissen Reiter auf blauem Grund. In vielen Regionen unterhalten Verbände und Vereine Reitwege, die entsprechend ausgeschildert sind und beachtet werden sollten. Das Gleiche gilt für Hinweistafeln, zum Beispiel auf Wegen, die zur Schonung für Reiter gesperrt sind.

Auf der Strasse darf erst in grösseren Reitergruppen von mindestens sechs Pferden zu zweit nebeneinander geritten werden. Sehr grosse Gruppen müssen unterteilt werden, damit andere Verkehrsteilnehmer gefahrlos überholen können. Pro Reiter darf höchstens ein Handpferd mitgeführt werden.

In der Dämmerung, nachts und wenn es die Witterung erfordert, sind Reiter verpflichtet dafür zu sorgen, dass sie und ihre Pferde gut sichtbar sind. Das Gesetz verlangt mindestens auf der dem Verkehr zugewandten Seite (also links) ein von vorne und hinten sichtbares, nicht blendendes gelbes Licht. Das Reittier muss ausserdem reflektierende Gamaschen tragen. Doch auch wenn der Reiter sich richtig verhält und das Pferd verkehrsgewohnt und gut ausgebildet ist, kann es im Strassenverkehr immer wieder zu gefährlichen Konstellationen kommen.

Gegenseitige Rücksichtnahme hilft
Fährt ein drängelnder Automobilist zu dicht auf, überholt der Chauffeur eines Lastwagens mit flatternden Planen sehr nah oder spritzt bei der Durchfahrt einer Regenpfütze unvermittelt Wasser auf, kann das gelassenste Pferd in Angst und Schrecken geraten. Gemäss seiner Natur als Fluchttier wird es als Erstes versuchen, der vermeintlichen Gefahr zu entkommen. Brennt ein Pferd in Panik durch, kann das zu schlimmen Unfällen führen. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme würden viele gefährliche Situationen erst gar nicht entstehen. Doch handeln Motorfahrzeugführer sehr oft fahrlässig aus dem einfachen Grund, weil sie es nicht besser wissen.

Wer nichts mit Pferden zu tun hat, kennt ihr Wesen nicht und ist sich meist gar nicht bewusst, welche Reaktionen er mit seinem Verhalten provoziert. Reiter sollten hier Aufklärungsarbeit leisten und bei Gelegenheit Fahrzeuglenker freundlich auf das richtige Verhalten hinweisen: in der Nähe von Pferden das Tempo verringern, Pferde stets mit so viel Abstand wie möglich überholen, bei Gegenverkehr genügend Abstand hinter dem Pferd halten und erst überholen, wenn das gefahrlos möglich ist.

In einer Broschüre, die kürzlich vom Pferdesportverband in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu neu aufgelegt wurde, finden Verkehrsteilnehmende, die unterwegs auf Pferde treffen, Tipps für ein richtiges Verhalten. Die Publikation «Langsam fahren, Abstand wahren» kann hier kostenlos heruntergeladen werden.