Hühner müssen im Stall bleiben
Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe werden verlängert
Die schweizweiten Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe werden bis mindestens Ende April 2023 verlängert. Geflügel, auch aus Freilandhaltung, darf vorübergehend nicht auf die Weide, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am 9. März mitteilte. Der Kanton Freiburg meldete derweil zwei neue Vogelgrippefälle.
Kein Kontakt zu Wildvögeln
Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel solle damit verhindert werden. Die Massnahmen würden sowohl für Nutztier- als auch für Hobbyhaltungen gelten, schrieb das BLV. Der für die Freilandhaltung erforderliche Auslauf auf die Weide könne den Tieren aufgrund dieser Massnahmen nicht gewährt werden. Der Schutz der Tiere vor der Vogelgrippe stehe im Vordergrund. Die vorübergehende Einschränkung des Auslaufs sei eine Ausnahme. Das BLV hatte die Bestimmungen im November 2022 landesweit verordnet, nachdem die zuständigen Labore das Virus in einem Hobbybetrieb bei Winterthur ZH nachgewiesen hatten.
Neue Seuchensituation
Diesen Winter gab es zudem zahlreiche weitere Fälle: In einer Tierhaltung im Kanton Zürich hatte sich eine Gruppe Schwarzschwäne und schweizweit mehrere hundert Wildvögel angesteckt. Am Donnerstag, 9. März meldete der Kanton Freiburg zudem zwei neue Vogelgrippefälle bei Lachmöwen am Murtensee. Einen derart starken Anstieg der Fallzahlen habe es zu dieser Jahreszeit in der Schweiz noch nie gegeben, hiess es beim BLV weiter. Dies deute auf eine neue Seuchensituation hin.
Die jetzt auftretenden Fälle seien zudem nicht mehr hauptsächlich auf die Einschleppung von Zugvögeln aus dem Ausland zurückzuführen, sondern vor allem auf die Verbreitung des Virus unter den in der Schweiz lebenden Vögeln. Auch wenn bisher vor allem Möwen verendet seien, könne das Virus viele weitere Arten von Wildvögeln befallen.
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