Ein Alpaka oder Lama allein halten? Nicht in der Schweiz! Wie bei Wellensittichen, Meerschweinchen, Goldfischen und vielen anderen geselligen Tieren verlangt das Tierschutzgesetz, dass Lamas und Alpakas mindestens einen Artgenossen als Gefährten haben. Wer gegen diese Vorschrift verstösst, kann mit einer Strafe von mehreren Hundert Schweizer Franken rechnen. 2010 sorgte daraufhin ein Landwirt im Zürcher Oberland für Aufsehen, als er sein Lama schlachten liess, um der Verpflichtung zur Anschaffung eines zweiten Tieres zu entgehen. Ein Esel als Begleiter? Leider nicht ausreichend, da das Gesetz auf Artgenossen der gleichen Tierart besteht.

Doch in der Schweiz existieren noch einige andere Gesetze, die für manche eher kurios klingen mögen. Zum Beispiel: Wer in der Schweiz Lust auf Hund oder Katze zum Abendessen hat, darf dies grundsätzlich, aber nur im eigenen Haushalt! Sobald ein Gast mitessen möchte, wird der Verzehr dieser Tiere zu einem Gesetzesverstoss. Angler, die ein Selfie mit einem gefangenen Fisch machen, riskieren ebenso ein Bussgeld. Im Kanton Zürich ist es ausserdem verboten, Fische ab einer bestimmten Grösse zurück ins Wasser zu werfen – sie müssen mit einem sogenannten Betäubungsschlag getötet werden. Grundsätzlich gilt in der Schweiz das Verbot, Fische mit der Absicht zu fangen, sie gleich wieder ins Gewässer zurückzusetzen. Anders als bei der Jagd, kann man sich jedoch nicht aussuchen, welchen Fisch man fängt.

Award trächtige Gesetze

Auch die IG Freiheit, eine Schweizerische Interessensgemeinschaft, die für weniger Regulierung kämpft, hat ihre Freude an solchen Gesetzen. Seit 2007 verleiht sie jährlich den «Rostigen Paragraphen» für das absurdeste Gesetz. Im Jahr 2022 gewann diesen die Aargauer Gemeinde Berikon. Sie schrieb nämlich vor, dass Kühe ab 22 Uhr keine Glocken mehr tragen dürfen, um die Nachtruhe der Anwohner zu gewährleisten. Das Geläute der Glocken hatte zu Beschwerden geführt, die so weit gingen, dass eine Petition für ein nächtliches Glockenverbot lanciert wurde. Landwirte sind dort gezwungen, ihre Kühe ohne Glocken weiden zu lassen.

2021 wäre der Award beinahe an die Tierschutzverordnung des BLV gegangen, die bei der Haltung von Gänsen ein Wasserangebot zum Schwimmen mitbestimmten Richtlinien vorsieht, auch für Nicht-Bio-Bauern. So genüge beispielsweise ein Wasserbecken im Stall nicht. Aufgrund der für viele zu komplizierten Auflagen werden immer mehr Gänse aus Ungarn importiert, wo sie weder Auslauf noch eine Schwimmgelegenheit haben, sondern einfach gemästet werden. Obwohl solche Gesetze manchmal übertrieben wirken, zeigen sie doch das Bestreben, das Wohl der Tiere zu sichern – auch wenn das manchmal zu amüsanten und kuriosen Szenarien führt.