Die Tierschutzvereinigung zeigte sich in einer Mitteilung vom Dienstag empört und schockiert darüber, dass die Walliser Staatsanwaltschaft die Strafanzeige nicht weiter verfolgen will und auch keine Möglichkeit besteht, den Entscheid anzufechten. Die Tierschützer sind der Ansicht, dass Kämpfe mit trächtigen Eringer Kühen zur Unterhaltung von Menschen eine Verletzung der Tierwürde darstellen. Damit liegt in ihren Augen ein Verstoss gegen das Bundesgesetz über den Tierschutz vor.

Die Walliser Staatsanwaltschaft sieht dies offenbar anders. Sie hat die Anzeige laut der Tierschutz-Organisation zu den Akten gelegt. Laut dem Staatsanwalt «stehen Dominanz und Kämpfe im Mittelpunkt des Sozialverhaltens der Tiere, die ihre hierarchische Position in der Herde zu definieren versuchen (...). Es handelt sich um ein natürliches Verhalten der Eringer Rasse sowie um eine starke Tradition der Schweiz». Die Tatsache, dass die Kühe trächtig seien,
sei zudem gesetzeskonform.

«Vermeidbarer Stress»

Der Vorsitzende der Tierschutz-Organisation, Anoushavan Sarukhanyan, hält diese Argumentation nicht für stichhaltig: Nur weil die Kühe manchmal aus Rangordnungsgründen kämpfen würden, könnten sie nicht mit einem Lastwagen transportiert und mit anderen Kühen zusammengepfercht werden, um sie dazu zu bringen, gegeneinander zu kämpfen und die Menge zu unterhalten. In jeder dieser Phasen würden die Tiere «vermeidbaren Stress» erleiden. Ausserdem, so Sarukhanyan, sei eine Praxis nicht weniger ungerecht,
nur weil sie Tradition habe.

Die Tierschutz-Organisation kritisiert auch, dass Umweltverbände gegen Entscheidungen, die die Umwelt betreffen, Beschwerde einlegen können, während ein solches Beschwerderecht im Bereich des Tierschutzes in der Schweiz bislang fehlt. Sie hat daher eine Petition gestartet, in der sie das Bundesparlament auffordert, «diese gravierende Lücke» zu schliessen. Die Schweiz könnte sich dabei an den Gesetzgebungen in Frankreich, Belgien oder Luxemburg ein Beispiel nehmen.

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