Bello im Büro
Darf man seinen Hund an den Arbeitsplatz mitnehmen?
Darf man seinen Hund an den Arbeitsplatz mitnehmen? Immer mehr Arbeitgeber erlauben Bürohunde. Damit ein friedliches Zusammenleben klappt, müssen einigeGrundvoraussetzungen stimmen.
Die Redaktion der TierWelt erfreut sich seit Kurzem über ein neues Mitglied: Bürohund Frieda begleitet die Redaktorin Muriel Willi regelmässig zur Arbeit. Nicht nur ihrem Frauchen leistet die aufgeweckte Dackeldame dort Gesellschaft, sie empfängt auch gerne Besuch und Streicheleinheiten von anderen Redaktionsmitgliedern.
Bürohunde sind im Trend. Immer mehr Unternehmen erlauben, dass Mitarbeiter ihre vierbeinigen Freunde an den Arbeitsplatz mitbringen. Eine gesetzliche Regelung dafür gibt es allerdings nicht. Wer sich zu Zeiten von Homeoffice während Corona einen Hund angeschafft hat, der hat nicht grundsätzlich das Recht, diesen nun ins Büro mitzunehmen. Die Entscheidung liegt hier ganz allein beim Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts. Gegen Hunde im Büro sprechen zum Beispiel Faktoren wie Hygienevorschriften, Tierhaarallergien von Mitarbeitenden sowie auch, dass der Vierbeiner durchaus mal den Betriebsablauf stören könnte. So sind Hunde zum Beispiel in Spitälern und Lebensmittelgeschäften undenkbar.
Befürwortet ein Arbeitgeber aber die Mitnahme von Hunden, so gilt diese Erlaubnis grundsätzlich für alle Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber darf einem Angestellten das Mitbringen seines Vierbeiners nicht ohne triftigen Grund verbieten, während der Hund eines anderen Mitarbeiters mit ins Büro darf. Ebenfalls nicht gestattet ist es, einem Angestellten die Mitnahme seines Hundes zu untersagen, obwohl er für die Bewältigung seines Alltags auf dessen Begleitung angewiesen ist, wie dies etwa bei Assistenz- oder Blindenhunden der Fall sein kann.
Positiv fürs Betriebsklima
Dass Hundehalter davon profitieren, ihren Vierbeiner mit zur Arbeit nehmen zu dürfen, steht ausser Frage. Eine Studie der Universität Lisboa (Portugal) hat unter anderem gezeigt, dass Bürohunde auch für die restlichen Angestellten von Vorteil sein können. Sie sollen den Stress reduzieren, die allgemeine Kommunikation unter Kolleginnen und Kollegen verbessern und für ein besseres, sozialeres Betriebsklima sorgen. Möglicherweise sind es jedoch auch diejenigen Betriebe mit familiären Strukturen, die das Mitbringen von Hunden überhaupt erlauben.
Klar ist, dass die Anwesenheit eines freundlichen Hundes bei Menschen Oxytocin ausschüttet, ein Hormon, welches positives Sozialverhalten unterstützt. Voraussetzung dafür ist, dass die Person keine Angst vor Hunden hat. Wer also damit liebäugelt, seinen vierbeinigen Freund mit zum Arbeitsplatz zu nehmen, muss nicht nur den Arbeitgeber um Erlaubnis fragen, sondern sollte sich auch bei seinen Kollegen erkundigen, ob alle damit einverstanden sind. So empfiehlt es sich, dass dem Hund im Büro ein fester Platz in der Nähe von Herrchen oder Frauchen eingerichtet wird. Auch das Wohl des Tieres hat oberste Priorität.
Regelmässige Spaziergänge dürfen ebenso wenig fehlen wie der ständige Zugang zu einem Napf mit frischem Wasser. Zudem darf der Hund kein Gesundheitsrisiko darstellen und muss regelmässigen Impfungen, Entwurmungen und Zeckenprophylaxen unterzogen werden. Eine Grundvoraussetzung ist unbedingt, dass der Hund gut erzogen und sozialverträglich ist. Für das Verhalten des Hundes ist einzig und allein der Besitzer verantwortlich.
Bei Frieda steht dies ausser Frage. Sie begrüsst jeden Besucher mit wackelndem Schwanz, ohne zu bellen oder sich aufzudrängen. So hat jeder Zweibeiner die freie Wahl, ob er mit dem Hund interagieren will, was oftmals eine willkommene Pause und Abwechslung im Redaktionsalltag bietet.
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