Vielerorts hat in der Schweiz im Oktober wieder die Jagd begonnen. Eine nicht unumstrittene Tätigkeit, deren Ausführung zu den staatlichen Aufgaben gehört und in der Bundesverfassung verankert ist. Jagen dient dazu, den Wildtierbestand zu regulieren, die Artenvielfalt und Lebensräume zu erhalten, bedrohte Tierarten zu schützen und durch Wildtiere verursachte Schäden an Wald und landwirtschaftlichen Kulturen zu beschränken.

Seit Februar dieses Jahres ist das neue Jagdgesetz in Kraft. Dieses bezieht sich auf fünf Tiergruppen, die gejagt werden dürfen: Vögel, Raubtiere, Paarhufer, Hasenartige sowie Biber, Murmeltiere und Eichhörnchen.

Laut Zahlen des Dachverbandes JagdSchweiz sind hierzulande über 30 ​000 Jägerinnen und Jäger im Einsatz. Diese müssen eine Ausbildung absolvieren, die entsprechende Prüfung bestehen und sich regelmässig weiterbilden – beispielsweise in der Handhabung ihrer Schusswaffen oder zu wichtigen Naturschutzthemen.

Jedes Jahr erlegen Jägerinnen und Jäger um die 70…

Möchten Sie diesen Artikel lesen?

Lesedauer: 4 Minuten

Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.

Artikel kaufen

Ein Abo der TierWelt kaufen.

Zum Aboshop

Haben Sie bereits ein Konto?
Hier einloggen.