Weithin sichtbar baumelt eine tote Krähe an einem Pfosten neben dem kahlen Feld. Ein schauriger Anblick, der manch einem Anwohner und Spaziergänger makaber und tierquälerisch erscheint. Der Grund für diese drastische Massnahme: Der tote Artgenosse soll signalisieren, dass das Gebiet nicht sicher ist, und andere Krähen vom Feld fernhalten. Denn Krähen bedienen sich gerne an der frischen Saat, was dem Landwirt natürlich ein Dorn im Auge ist.

Hansueli Dierauer vom Forschungsinstitut für Biologische Landwirtschaft (FiBL) hat sich intensiv mit dem Problem beschäftigt. «Tote Krähen aufzuhängen, ist zwar wirkungsvoll, aber in der heutigen Zeit nicht mehr zu verantworten.» Illegal ist die Massnahme nicht. Gemäss dem Schweizerischen Jagdgesetz dürfen Landwirte im Rahmen sogenannter Selbsthilfemassnahmen Nebel- und Rabenkrähen abschiessen. Auch das Aufhängen ist legal, solange dabei die Bestimmungen des Seuchenschutzgesetzes eingehalten werden. Einzig die Saatkrähe gehört nicht zu den jagdbaren…

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