In der Schweiz unterstehen alle Finderinnen und Finder von entlaufenen oder ausgesetzten Tieren einer Meldepflicht. Für Haustiere bietet die Schweizerische Tiermeldezentrale (STMZ) kostenlose Fundmeldungen an, welche sie direkt an die zuständigen kantonalen Stellen weiterleitet.

Freigänger von Streunern unterscheiden

Nicht jede unbekannte Katze wurde auch tatsächlich ausgesetzt. Wenn sie gesund und munter aussieht, sollte man das Tier zuerst ein paar Tage lang beobachten. Eine fitte, gepflegte Katze ist wahrscheinlich nur ein neuer Freigänger im Quartier.

Einfangen oder Foto machen

Wenn es sich offensichtlich um ein Findeltier handelt, fangen Sie es am besten gleich ein. So muss es später nicht mehr gesucht werden. Exoten könnten bis dahin die heimische Fauna und Flora ordentlich durcheinanderbringen.

Achten Sie aber darauf, sich selbst zu schützen – wenn nötig durch dicke Handschuhe. Handelt es sich um ein gefährliches Tier oder lässt es sich nicht einfangen, machen Sie ein paar Fotos.

Werden ausgesetzte Hunde oder Katzen aufgegriffen, sollte man sie in einer Tierklinik auf allfällige Chips untersuchen. Wenn Sie nicht für das Tier sorgen möchten oder können, bringen Sie es in ein Tierheim.

Aussetzungen sind strafbar!

Herumirrende Nutztiere sind zwingend der Polizei zu melden. Auch bei Heimtieren kann eine Anzeige gegen Unbekannt aufgegeben werden, wenn diese offensichtlich ausgesetzt wurden. Wenn man weiss, wer es war, umso besser. Denn das Aussetzen von Tieren ist in der Schweiz strafbar!

Wie weiter?

Tauchen innert zwei Monaten weder eine Eigentümerin noch ein Eigentümer auf, kann das Haustier vom Finderhaushalt adoptiert werden. Voraussetzungen dafür sind, dass die oben beschriebenen Pflichten erfüllt wurden. Wenn der Finderhaushalt das Tier nicht behalten möchte, kommt es in ein Tierheim und wird zur Weitervermittlung freigegeben.