Es ist dunkel auf der Landstrasse, der Nieselregen beeinträchtigt die Sicht durch die Windschutzscheibe. Doch langsamer als die erlaubten 80 Stundenkilometer zu fahren, scheint auch keine Option, denn dicht hinter einem drängelt auch noch ein ungeduldiger Fahrzeuglenker. Plötzlich erscheint im Scheinwerferlicht ein leuchtendes Augenpaar, doch zum Bremsen ist es schon zu spät. Es gibt einen Knall, ein Reh liegt leblos am Strassenrand.

So oder ähnlich spielen sich auf Schweizer Strassen immer wieder derlei Szenarien ab. Mehrere zehntausend Tiere sterben jährlich bei Autokollisionen. Ein Unfall mit einem Tier kann jedem passieren und hat im Normalfall keine strafrechtlichen Konsequenzen. Es sei denn, Sie fahren einfach davon. Werden Sie erwischt, drohen Ihnen Bussen wegen Fahrerflucht und unter Umständen wegen Tierquälerei. Auch die Versicherung wird allfällige Schäden am Auto mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht decken. Halten Sie deshalb für jedes Tier an, ob Reh, Igel oder Katze. Nicht nur, um eine Busse zu vermeiden. Es wäre auch moralisch verwerflich, ein angefahrenes und noch lebendes Tier unnötig leiden zu lassen.

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Wie verhalte ich mich bei einem Wildunfall?

Sehen Sie bereits von Weitem ein Tier die Strasse queren, reduzieren Sie die Geschwindigkeit und machen Sie mit Hupen auf sich aufmerksam. Stellen Sie das Abblendlicht ein, denn grelles Scheinwerferlicht irritiert Wildtiere. Bedenken Sie, dass, wenn ein Tier die Strasse betritt, mit grosser Wahrscheinlichkeit weitere folgen werden.

Springt Ihnen ein Wildtier direkt vor das Auto, machen Sie eine Notbremsung und halten Sie dabei das Lenkrad gut fest. Keinesfalls sollten unkontrollierte Ausweichmanöver stattfinden. Diese enden selten gut, zumal Sie in den Gegenverkehr geraten könnten.

Ist der Unfall passiert, halten Sie am Strassenrand an, schalten die Warnblinkanlage ein und sichern Sie die Unfallstelle. Halten Sie auch unbedingt an, wenn das Tier nach dem Aufprall geflüchtet ist. Mit grosser Wahrscheinlichkeit hat es innere Verletzungen davongetragen, die zu einem qualvollen Tod führen können.

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Falls das Tier noch lebt, nähern Sie sich ihm nicht. Wildtiere sind keine Haustiere und haben eine natürliche Angst vor uns. In Anwesenheit des Menschen stehen sie unter grösstem Stress. Sich ihm zu nähern oder es zu streicheln, kann in Panik- und Abwehrreaktionen enden. Ein grösseres Tier könnte Sie dabei verletzen oder versuchen zu flüchten.

Melden Sie den Unfall, je nach Kanton, dem zuständigen Wildhüter oder Jagdaufseher, deren Telefonnummern meist im Internet zu finden sind. Dieser kann das Tier bei schweren Verletzungen fachgerecht erlösen. Ist es ins Dickicht geflohen, kann er ein Nachsuchegespann aufbieten, das mit einem extra dafür ausgebildeten Hund auf die Suche nach dem verletzten Tier geht, um sicherzugehen, dass es nicht qualvoll verendet.

Sind Sie sich nicht sicher wer zuständig ist, rufen Sie die Polizei unter der Notrufnummer 117 an. Sie wird Sie mit dem Zuständigen verbinden oder selbst ausrücken. Warten Sie, bis der Wildhüter, Jagdaufseher oder die Polizei vor Ort ist. Diese werden Ihnen eine Wildschadenbestätigung zuhanden Ihrer Versicherung ausstellen. Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung und lassen Sie den Wagen erst reparieren, nachdem ihn die Versicherung geprüft hat.

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Wie verhalte ich mich, wenn ich ein Haustier angefahren habe?

Weichen Sie dem Tier nur aus, wenn Sie sichergehen können, keine anderen Verkehrsteilnehmer oder sich selbst zu gefährden. Fahren Sie ein Haustier an oder finden Sie ein angefahrenes Tier, müssen Sie den Besitzer kontaktieren. Heimtiere gelten in der Schweiz zwar nicht als Sache, aber die auf Sachen anwendbaren Vorschriften kommen hier zum Tragen. Deshalb gilt ein angefahrenes Haustier als Sachschaden und der Unfallverursacher muss mit dem Eigentümer Kontakt aufnehmen. Ist der Tierhalter nicht ausfindig zu machen, was meistens der Fall ist, muss die Polizei verständigt werden. Bringen Sie anschliessend das verletzte Tier zu einem Tierarzt. Dieser kann manchmal anhand eines implantierten Chips den Besitzer ausfindig machen.

Ist die angefahrene Katze oder der Hund bereits tot, halten Sie bitte trotzdem an. Gemäss Strassenverkehrsgesetz gilt nämlich eine Meldepflicht. Auch bei einem Haustier könnten Sie eine Busse wegen Fahrerflucht bekommen.

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