Damit Krankheitsausbrüche frühzeitig entdeckt werden können, werden verendete oder kranke Wildvögel auf das Vogelgrippe-Virus untersucht. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ruft die Bevölkerung dazu auf, gefundene Wildvögel der Wildhut, der Polizei oder dem Veterinärdienst zur Bergung und Untersuchung zu melden. Wildtiere sollen generell nicht berührt werden, schriebt das BLV in einer Medienmitteilung.

Zudem empfiehlt der Bund allen Geflügelhaltern, vorbeugende Massnahmen zu treffen. So sollen Geflügelhalter Futter- und Wasserstellen vor Wildvögeln schützen. Zudem erinnert das BLV die Geflügelhalter daran, vor dem Betreten der Stallungen Schuhe und Überkleider zu wechseln und die Hände zu desinfizieren.

Weiter macht der Bund die Geflügelhalter darauf aufmerksam, dass die Auslaufgehege der Tiere nötigenfalls überdacht werden müssen. Bestehende Gitter sollen auf Löcher überprüft werden.

Risiko durch Zugvögel

Laut BLV haben die Fälle von Vogelgrippe bei wilden Wasservögeln und Nutzgeflügel in Europa in den vergangenen Wochen zugenommen. Zurzeit treffen Wasservögel an den Schweizer Gewässern zur Überwinterung ein. Mit ihrer Ankunft steige das Risiko, dass sie die Seuche einschleppen und verbreiten.

In den vergangenen zwei Jahren traten bei Wildvögeln in Europa mehr als 6000 Fälle von Vogelgrippe auf. Im Winter 2021/2022 mussten in Europa in über 2400 Betrieben fast 50 Millionen angesteckte Hausgeflügel getötet werden. 2022 waren erstmals auch im Sommer mehrere Hundert wildlebende Vögel betroffen.

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