Das Bundesgericht kommt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil zum Schluss, das Gebot der rechtsgleichen Behandlung werde durch das im November 2018 verabschiedete Gesetz verletzt. Ausser den Gemeinden würden lediglich Eisenbahnkonzessionäre zu einem Beitrag verpflichtet. Eine solche Auswahl müsse auf sachlich vertretbaren Kriterien basieren, was vorliegend nicht der Fall sei.

Wie aus dem Entscheid des Bundesgerichts hervor geht, anerkennen SBB und BLS grundsätzlich ihre Beitragspflicht. Sie rügten vor Gericht jedoch, dass sie sich auch an Kosten des Hochwasserprojekts beteiligen sollten, die in keinem Zusammenhang mit ihrem Bahnbetrieb stehen würden.

Will der Kanton Wallis die Eisenbahnkonzessionäre für die Vorteile in die Pflicht nehmen, die diesen durch die Rhonekorrektion entstehen, müsste das Gesetz zur Finanzierung angepasst werden.

Mit der dritten Rhonekorrektion ist auf einer Länge von 162 Kilometern ein Hochwasserschutzprojekt geplant. Rund 100'000 Menschen sollen damit mehr Sicherheit erhalten, und die Rhone soll damit wieder naturnaher werden. Das Projekt kostet insgesamt rund 3,6 Milliarden Franken