Die Zentralschweizer Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden, Zug sowie der Kanton Schaffhausen sprachen wegen der Trockenheit ebenfalls ein Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern aus.

Grillfeuer oder Feuerwerkskörper sind in der Zentralschweiz nur noch mit einem Mindestabstand von 200 Meter zum Wald erlaubt, wie die Kantone mitteilten. Die derzeitige Trockenheit habe zu einer erhöhten Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen geführt.

Das Feuern ist bis auf weiteres untersagt
Bis auf Widerruf ist es deshalb untersagt, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen, Feuerwerke abzubrennen, Himmelslaternen steigen zu lassen und Rauchwaren wegzuwerfen.

Eine Entspannung der Gefahrenlage sei frühestens nach einer intensiven Regenphase von zwei Tagen zu erwarten, hiess es weiter. Kurze Gewitterregen vermöchten die Situation nicht zu entschärfen.

Auch Schaffhausen erliess am Mittwoch ein Feuerverbot und auch hier ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Wäldern und auf unüberbautem Gebiet, etwa auf Feldern, verboten. Erlaubt ist das 1.-August-Feuerwerk somit nur auf überbauten Plätzen. Das bekannte Rheinfall-Feuerwerk vom 31. Juli könne aber durchgeführt werden, schreibt der Kanton.

Gefahrenstufe gross bis sehr gross   Wegen der Trockenheit der vergangenen Wochen ist die Waldbrandgefahr in weiten Teilen der Schweiz gross. Im Wallis, Tessin und in Teilen der Ost- und Innerschweiz liegt die Gefahrenstufe bei «gross» (4 von 5) und im Wallis teilweise sogar bei «sehr gross» (5), wie dem Naturgefahren-Portal des Bundes zu entnehmen ist. Auch im Mittelland wird die Waldbrandgefahr verbreitet als «erheblich» eingestuft.

Feuerverbote im Wald und in Waldesnähe gelten deshalb auch bereits in den Kantonen Graubünden, Thurgau und St. Gallen sowie im Fürstentum Liechtenstein. Im Tessin, im Wallis und in den Bündner Südtälern gilt sogar ein absolutes Feuerverbot im Freien. Fast alle übrigen Kantone mahnen zu besonderer Sorgfalt mit Feuer.