Alle acht Jahren werden im Kanton St. Gallen die Jagdreviere neu vergeben. Für 2024 soll es dafür neue Regeln geben. So etwa für den Fall, wenn es mehrere Bewerbungen für ein Revier gibt: Künftig erhalte diejenige Jagdgesellschaft den Zuschlag, «die das Revier schon in der zurückliegenden Periode gepachtet hat», teilte das Volkswirtschaftsdepartement am Dienstag mit.

Zu den neuen Regeln, die bis zum 30. November in die Vernehmlassung gegeben wurden, gehört auch, dass sich die Jagdgesellschaften als Vereine organisieren sollen – und nicht mehr als einfache Gesellschaften. Dies entspreche einem Wunsch der St. Galler Jägerinnen und Jäger und bringe eine administrative Entlastung, heisst es.

Auslöser der Überarbeitung ist eine Interpellation aus dem Kantonsrat, in der die Praxistauglichkeit des neuen Jagdgesetzes thematisiert wurde.