Die Drohnenfliegerei für Fotos und Filmaufnahmen hat stark zugenommen. Immer mehr unbemannte Flugobjekte surren durch das beliebte Wandergebiet im Appenzellerland - zum Ärger von Bergwirten, Wildhütern, Wanderern und Ruhesuchenden. Die Standeskommission (Regierung) hat auf Antrag des Parlaments die kantonale Jagdverordnung mit einem Drohnenflugverbot in den Hotspots ergänzt.

Das Verbot soll auf dem Kantonsgebiet südlich von Schwende AI gelten. Im Vorfeld der Debatte im Grossen Rat hatten unter anderem die Höhe der Ordnungsbusse und die Grösse der Verbotsfläche zu Diskussionen Anlass gegeben.

Besonders bei den Modellfliegern stiess die Neuordnung auf wenig Gegenliebe. Auch in der Debatte im Grossen Rat wurde am Montagnachmittag bedauert, dass auch die Modellfliegerei von der Verordnung betroffen sei, die bislang nie Thema war. Dem Wild spiele es keine Rolle, ob es von Drohnen oder Modellfliegern gestört werde, sagte Patrik Koster, Präsident der vorberatenden Kommission.

In Appenzell Innerrhoden dürfe nicht aus jeder Bagatelle ein Gesetz oder eine Verordnung gemacht werden, sagte Grossrat Albert Manser und erinnerte an das Verbot gegen Nacktwanderer. Er sei gespannt, wie viele Verzeigungen es geben werde.

Das Tierwohl steht im Zentrum
Beim kantonalen Drohnenflugverbot gehe es um das Tierwohl, sagte Bauherr Ruedi Ulmann. In der Vernehmlassung sei sogar gefordert worden, den Perimeter auch noch auf bewohntes Gebiet auszuweiten. Es sei ein präventives Gesetz. «Wir werden keine Kontrolleure losschicken», sagte Ulmann.

Ein generelles Flugverbot ist nicht vorgesehen. Drohnenflüge für den Katastrophen- und Personenschutz, für die Bewirtschaftung des Gebiets oder zu wissenschaftlichen Zwecken können vom Verbot ausgenommen werden.

Um den Tierschutz sicherzustellen, bestehe schon das Jagdbanngebiet am Alpstein, sagte Grossrat Markus Koster. Gehe es nach dem Bundesrat, sollten Drohnen und die traditionelle Modellfliegerei in einem künftigen Bundesgesetz unterschieden werden. Er beantragte, dass Geschäft zurückzuweisen und abzuwarten, bis ein nationales Gesetz zu den Drohnen erlassen werde. Der Rückweisungsantrag wurde mit mit 23 Ja zu 22 Nein und einer Enthaltung abgewiesen.

Auf eine zweite Lesung wurde verzichtet. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage mit 23 Ja- zu 21 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen knapp angenommen.