Bereits seit 2002 hat ein Unternehmen in Kloten ZH eine Recycling-Umschlag- und Sammelstation betrieben, heisst es in dem am Donnerstag publizierten Entscheid des Bundesgerichts. 2016 wurde ein Baugesuch zur entsprechenden Umnutzung des in der Landwirtschaftszone gelegenen früheren Kieswerks eingereicht.

Die Baudirektion des Kantons Zürich erteilte die raumplanungsrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung Ende 2016, die Stadt Kloten daraufhin die Baubewilligung. Pro Natura erhob jedoch Beschwerde – und hat nun letztinstanzlich recht bekommen.

Das betroffene Areal befindet sich im Bereich eines Amphibienlaichgebiets von nationaler Bedeutung. Der Betrieb einer Recyclinganlage ist laut dem Urteil nicht mit den Schutzzielen eines solchen Gebiets vereinbar.