Eine neue Regelung soll Velofahrern und Bikern im Kanton Uri erlauben, signalisierte Wanderwege und spezielle Pisten benutzen können. Dies schlägt der Regierungsrat in der Revision der Waldverordnung vor, die bis am 6. Juli in der Vernehmlassung ist.

Die Kantonsregierung begründet in der am Dienstag publizierten Botschaft die Neuregelung damit, dass Velofahrer, Biker und Reiter zunehmend auch ausserhalb der markierten Wege im Wald zu beobachten seien. Dies führe nicht nur zu Schäden an Wegen und Vegetation, sondern störe auch das Leben der Wildtiere.

Eine weitere neue Bestimmung betrifft die gedeckten Energieholzlager. Die Errichtung solcher Lager im Wald und deren anschliessende missbräuchliche Verwendung als Geräteunterstand gebe immer wieder zu Diskussionen Anlass und fordere die Baubewilligungsbehörden heraus, schreibt der Regierungsrat.

Neuer Artikel in der Waldverordnung
Der Regierungsrat möchte in der Waldverordnung deswegen in einem neuen Artikel festschreiben, dass es für kleine, einfach erstellte gedeckte Energieholzlager keine Baubewilligung braucht. Der Revierförster muss aber der Errichtung des Lagers zustimmen.

Der Regierungsrat möchte zudem die Entschädigung der Revierförster neu regeln. Diese üben heute forstpolizeiliche Tätigkeiten aus, für die sie der Kanton nicht entschädigt, sondern die Korporationen die Kosten übernehmen.

  Neu sollen alle vom Kanton an die Revierförster delegierten Aufgaben durch den Kanton entschädigt werden. Der Regierungsrat rechnet damit, dass dies dem Kanton zusätzliche Kosten von 20'000 Franken bringen wird.