Die Massnahmen zur Sanierung hat nach dem Nationalrat am Dienstag auch der Ständerat entschieden. Er folgte damit seiner vorberatenden Umweltkommission.   Gemäss geltendem Gesetz subventioniert der Bund die Sanierung von Schiessanlagen nur dann, wenn ab 2021 nur noch mit Kugelfang darauf geschossen wird. Nach Ansicht des Parlaments sollen für historische Schiessen und Feldschiessen aber künftig Ausnahmen gelten. 

Langer Weg zum Ziel  
Die geplanten Gesetzesänderungen gehen auf eine parlamentarische Initiative von Adrian Amstutz (SVP/BE) zurück. Dieser forderte bereits 2015 eine Anpassung des Umweltschutzgesetzes dahingehend, dass die Sanierung von Schiessstandorten finanziell unterstützt wird, sofern nicht mehr als einmal pro Jahr darauf geschossen wird.

In der Vernehmlassung stiess der Vorentwurf aber auf Kritik, insbesondere bei den Kantonen. Die Umweltkommission des Nationalrats passte in der Folge die Vorlage an: Die Sonderregelung bei der Sanierung von Altlasten sollte sich auf historische Schiessen beschränken. Betroffen wären knapp zehn Anlässe gewesen, beispielsweise das Rütli- oder das Morgartenschiessen.

Emotionale Debatte im Nationalrat  
Die SVP pochte im Nationalrat aber vehement und letztlich erfolgreich auf Ausnahmen auch für Feldschiessen. Eine unterschiedliche Behandlung der beiden Kategorien ergebe schlicht keinen Sinn, sagte Initiant Amstutz. Bei Schiessanlässen aller Art werde die Wehrhaftigkeit der Schweiz und der gesellschaftliche Zusammenhalt gepflegt.

Auch Rösti warnte vor weiteren Einschränkungen für das «wichtige Kulturgut der Schweiz». Dass für den Umweltschutz ein Stück Schweizer Tradition abgeschafft würde, sei völlig unverhältnismässig.

SP und Grüne lehnten die Gesetzesänderung ab, waren aber in der Minderheit. Die Sonderregelung für Schiessanlässe habe unnötige Mehrkosten und ein kompliziertes Umsetzungsverfahren zur Folge, argumentierte die Ratslinke. 

Ständerat gibt grünes Licht  
Umweltministerin Simonetta Sommaruga gab im Laufe der Parlamentsdebatte zu bedenken, dass bei Schiessanlässen der Boden mit Blei und Antimon belastet werde. Der Bundesrat zeige sich aber offen, historische Schiessen bei der Installation von Kugelfängen zu unterstützen, weil er sich «mit der Tradition verbunden» fühle.

Am Ende setzte sich die Sonderregelung für historische Schiessen und Feldschiessen im Ständerat mit 31 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung durch. Die Debatte verlief weit weniger emotional als in der grossen Kammer.

Kurz zu reden gab nur ein Antrag von Didier Berberat (SP/NE), der das Geschäft an die Kommission zurückweisen wollte, damit alternative Lösungen diskutiert werden könnten. Er fand für diese Idee aber keine Mehrheit. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmungen.