Nachdem die Schweizer Behörden am 11. Dezember 2019 die Zulassung für chlorothalonilhaltige Produkte widerrufen haben («Tierwelt Online» berichtete), nimmt der Agrarkonzern Syngenta Stellung zur Situation. Die Behörden hatten die Zulassung entzogen, weil die gesetzlichen Anforderungen für die Zulassung nicht mehr erfüllt seien. Es seien Abbauprodukte von Chlorothalonil im Grundwasser nachgewiesen worden. Gleichzeitig hätten die Behörden bestätigt, dass die diskutierten Abbauprodukte im Trinkwasser als nicht relevant eingestuft wurden, also ungefährlich für Mensch und Umwelt.

Der Pestizid- und Saatguthersteller ist mit der Begründung nicht einverstanden, und will neben der Aufhebung der Verfügung gerichtlich der Frage nachgehen, nach welchen Kriterien ein Wirkstoff beziehungsweise dessen Abbauprodukte durch die Behörden beurteilt werden. Andererseits gehe es darum, wie und in welchem Zeitrahmen der Widerruf des Verkaufs und der Anwendung von Wirkstoffen verfügt werde.

Bis zu einem rechtskräftigen Entscheid verzichte Syngenta auf den Verkauf von Chlorothalonil in der Schweiz.