Im Kanton Waadt hoben die Behörden das Ende Juli verhängte Feuerverbot in Wäldern auf. Allerdings riefen sie angesichts der geringen Niederschläge weiter zur Vorsicht auf.      

Feuer im Wald sind nur an dafür eingerichteten und vorgesehenen Stellen erlaubt. Beim Verlassen des Geländes müssten die Feuer vollständig gelöscht sein, heisst es im Communiqué des Kantons Waadt.      

Im Aargau sind kontrollierte Grillfeuer ausserhalb des Waldes mit mehr als 200 Metern Abstand wieder erlaubt, wie der Kanton mitteilte. Im Wald und an Waldrändern gilt weiterhin ein striktes Feuerverbot.

Grillfeuer im eigenen Garten  
Bereits am Dienstag wurden in mehreren Landesteilen die Vorschriften gelockert. Die Zentralschweizer Kantone reduzierten das absolute Feuerverbot im Freien auf ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Grillfeuer im eigenen Garten und auf dem Balkon sind damit wieder erlaubt.    

Der Kanton Freiburg hob das Feuerverbot ganz auf. Die Behörden mahnen aber weiterhin zu einem sorgfältigen Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe.    

In Freiburg und in der Waadt sowie in den südlichen Teilen Graubündens sowie herrscht erhebliche Gefahr (Stufe 3). Noch geringer ist das Risiko von Waldbränden mit Stufe 2 (erheblich) im Tessin und im Kanton Genf.    

Weiterhin absolutes Feuerverbot gilt laut der Naturgefahrenkarte des Bundes in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden, Glarus, St. Gallen, Schwyz, Thurgau, Wallis und Zug. In den anderen Regionen ist es verboten, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen.