Bis zum Verbot ist die Verwendung unter Auflagen erlaubt. Darauf haben sich die Parteien im Rahmen von gerichtlichen Vergleichen geeinigt, wie dem «Bundesblatt» zu entnehmen ist.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hatte im vergangenen Sommer die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln mit diesen Wirkstoffen per 1. August 2019 verboten und allfälligen Beschwerden dagegen die aufschiebende Wirkung entzogen.

Aufschiebende Wirkung ist vorüber
Das Bundesverwaltungsgericht erteilte jedoch den dagegen eingereichten Beschwerden die aufschiebende Wirkung. Nun ist entschieden worden, ab wann das Verbot gilt und für welche Anwendung die einzelnen Mittel bis dahin zugelassen sind.

Betroffen sind die Produkte Blocade, Cortilan, OleoRel, Pyrinex, Reldan 22. Ab dem 1. Juli ist deren Anwendung für sämtliche Kulturen verboten. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen Beschwerde erhoben werden. In der EU sind Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl ab Ende Januar verboten.

Die Wirkstoffe seien äusserst giftig für Menschen, Vögel, Säugetiere, Fische, Amphibien, Insekten und namentlich auch alle Arten von Bienen und Hummeln, argumentierte das BLW, als es letzten Sommer die Bewilligung für die Mittel entzog.