Kann sich ein krankes oder verletztes Tier kaum noch auf den Beinen halten, ist die nächste Strasse unerreichbar. Es muss eine Lösung aus der Luft her. Rund 1500 Rega-Flüge starten jährlich mit einem Nutztier am Haken. Grundsätzlich bezahlen die Halterinnen und Halter der Tiere die kostspielige Luftpost selbst. Haben sie eine ungenügende Versicherung, sind aber Rega-Gönner, werden die Bergungskosten erlassen.

Dieselbe Regel gilt für bereits tote Nutztiere. Auch wenn diese schon von Wildtieren angefressen wurden, müssen sie per Gesetz trotzdem ins Tal transportiert und verbrannt werden. Der Grund für diese strikte Regelung ist die Gefahr von Seuchen, die sich vom Kadaver aus verbreiten und auf noch gesunde Nutztiere übergreifen könnten.

Liegt der Körper des toten Tieres in solch unwegsamem Gelände, dass sich das Bergungsteam beim Einsatz selbst in Gefahr begeben könnte, darf ein Tierkadaver ausnahmsweise liegengelassen werden. Über diese Präzedenzfälle entscheidet die zuständige…

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