Der letzte Flug
Wie Kadaver auf der Alp entsorgt werden
Stirbt ein Tier auf der Alp, ist das nicht nur ein trauriges Ereignis, sondern auch mit viel Aufwand verbunden. Denn auch Bergbetriebe stehen in der Pflicht, ihre Tierkadaver fachgerecht zu entsorgen. Um diese ins Tal zu bringen, werden manchmal sogar Rega-Helikopter aufgeboten.
Kann sich ein krankes oder verletztes Tier kaum noch auf den Beinen halten, ist die nächste Strasse unerreichbar. Es muss eine Lösung aus der Luft her. Rund 1500 Rega-Flüge starten jährlich mit einem Nutztier am Haken. Grundsätzlich bezahlen die Halterinnen und Halter der Tiere die kostspielige Luftpost selbst. Haben sie eine ungenügende Versicherung, sind aber Rega-Gönner, werden die Bergungskosten erlassen.
Dieselbe Regel gilt für bereits tote Nutztiere. Auch wenn diese schon von Wildtieren angefressen wurden, müssen sie per Gesetz trotzdem ins Tal transportiert und verbrannt werden. Der Grund für diese strikte Regelung ist die Gefahr von Seuchen, die sich vom Kadaver aus verbreiten und auf noch gesunde Nutztiere übergreifen könnten.
Liegt der Körper des toten Tieres in solch unwegsamem Gelände, dass sich das Bergungsteam beim Einsatz selbst in Gefahr begeben könnte, darf ein Tierkadaver ausnahmsweise liegengelassen werden. Über diese Präzedenzfälle entscheidet die zuständige Kantonstierärztin oder der zuständige Kantonstierarzt. «Solche Anfragen sind sehr selten, keine Hand voll pro Jahr», schätzt Marco Gut, der Kantonstierarzt für Nidwalden, Obwalden, Uri und Schwyz. Bei jeder seiner Entscheidungen spielt unter anderem die allgemeine Seuchensituation eine Rolle. «Wenn in einem Gebiet ein höheres Risiko besteht, dass der Kadaver eine Tierseuche verbreiten könnte, ist es umso wichtiger, den Tierkörper zu bergen. Jedoch muss die Sicherheit der bergenden Personen gewährleistet sein.»
Was ist mit den Geiern?
Nicht immer werden Nutztier-Kadaver von Menschen entdeckt. Raubtiere wie Luchse sind dafür bekannt, ihre Beute zu verstecken, um sie danach über Tage hinweg aufzufressen. Das erschwert einerseits den Nachweis für Risse, andererseits werden aufwändige Transporte überflüssig. Obwohl sich auch Aasfresser wie der Bartgeier in der Schweiz wieder etablieren, darf man ihnen die Entsorgung der Kadaver nicht bewusst überlassen. «Wenn Kadaver liegengelassen würden, ginge die Kontrolle verloren, wohin diese durch Wildtiere verschleppt werden», meint Marco Gut. «Allfällige Krankheitserreger könnten so verbreitet werden und für andere Tiere eine Gefahr darstellen.» Deshalb gilt nach wie vor, ob in den Bergen oder im Tal: Kadaver müssen – wann immer möglich – korrekt entsorgt werden.
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