Auch Frauen, die offiziell keine Betriebsleitung übernehmen, verantworten auf Bauernhöfen oft zig Aufgaben von der Produktverarbeitung über die Buchhaltung bis hin zum Agrotourismus und der Direktvermarktung. Dieses Engagement wird häufig kaum honoriert – doch es tut sich etwas.

Frau Challandes, ab 2027 ist es für landwirtschaftliche Betriebe Pflicht, mitarbeitende Partnerinnen oder Partner auf dem Hof sozial abzusichern. Sonst gibt es Einbussen bei den Direktzahlungen. Wie wichtig ist diese Neuerung für Frauen in der Landwirtschaft?

Ein angemessener Versicherungsschutz hat eine zentrale Bedeutung. Er schützt die Familie und den Betrieb bei Ausfall – unter anderem der Bäuerin – vor Schwierigkeiten, um bei Unfall, Krankheit oder Tod nicht in eine finanzielle Notlage zu geraten. Der SBLV hat diesen Sozialversicherungsschutz von Anfang an unterstützt und freut sich, dass er nun auch für Ehepartnerinnen, Ehepartner und Personen in eingetragener Partnerschaft, die für den Betrieb arbeiten, definitiv vorgesehen ist. Es ist ein erster Baustein der sozialen Nachhaltigkeit in der Agrarpolitik und im Direktzahlungssystem.

Was sind weitere Bausteine, welche die Gleichberechtigung in der Landwirtschaft vorantreiben?

Umfragen und Statistiken zeigen eine positive Entwicklung. Es sind jedoch noch Verbesserungen erforderlich. Die Hauptthemen sind die Stellung im Betrieb, die Vergütung, die Transparenz der Geldflüsse und der Regelungen für das Zusammenleben und die Zusammenarbeit sowie der Zugang zu Land und Ausbildung. All diese Punkte sind in unserem Arbeitsprogramm und in laufenden Prozessen enthalten. Insbesondere haben wir eine Vision AP2030+ mit Anforderungen und Zielen erarbeitet und engagieren uns aktiv dafür, sei es in legislativen und politischen Prozessen, im Bereich Information und Sensibilisierung oder in der Unterstützung mit unseren Plattformen. Eine angemessene Sozialversicherung und Vergütung sind nicht nur wichtig für Frauen, sondern für alle Familienmitglieder, die im oder für den Betrieb arbeiten. 

In der neuen Regelung wird kein Unterschied zwischen Arbeiten im Stall, auf dem Feld, im Haus oder der Kinderbetreuung gemacht. Wie wichtig ist dies für eine Aufwertung der Hausfrau allgemein?

Es stimmt, dass sich die Anwendung dieser Versicherungspflicht nicht auf ein solches Kriterium bezieht. Wir haben uns stets für dieses Thema eingesetzt und werden dies auch weiterhin tun. Die Anerkennung und Aufwertung der Care-Arbeit war beispielsweise das Thema des Vier-Ländertreffens, das wir im September 2025 in Bern organisiert haben. Wir vertiefen dieses Thema weiter, auch im Zusammenhang mit der Arbeit des Parlaments. Denn wir sind der Meinung, dass die Arbeit jedes Einzelnen für das Funktionieren des Ganzen gleich wichtig ist. 

Was spricht dagegen, jede Frau eines Betriebsleiters (und umgekehrt) einfach anzustellen?

Diese Sozialversicherung ist ein erster Schritt. Je nach individueller Situation und Aufteilung der verschiedenen Aufgaben ist es wichtig, die Frage der Entlöhnung zu klären. Dies ist als Selbstständige mit einer Aufteilung des Betriebseinkommens oder als Angestellte möglich. Die Wahl hängt vom Willen der Partner, den zu erfüllenden Bedingungen und den Besonderheiten des jeweiligen Status ab.

Viel mehr als «nur» LandfrauenDer Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV), zählt rund 50'​​​​​000 Mitglieder, die sich auf 28 kantonale Mitgliedorganisationen verteilen. Er besteht aus Bäuerinnen und Frauen aus ländlichen Gebieten, davon auch Betriebsleiterinnen. Seit 1932 hat der SBLV gemäss seinen Statuten das Ziel, die Interessen aller Frauen in der Landwirtschaft zu vertreten und auf ihre Bedürfnisse einzugehen. Dies tut er durch sein tägliches Engagement in verschiedenen Bereichen, durch sein Netzwerk, das er aufgebaut hat und seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt, sowie durch die Bereitstellung von Unterstützung und Informationen, wie beispielsweise umfangreiche Merkblätter und Online-Ratgeber.

Was ist Ihrer Meinung nach der Grund, weshalb die wenigsten Frauen trotz EFZ-Lehre Leitungspositionen in der Landwirtschaft übernehmen? 

Frauen stossen bei der Übernahme eines Betriebs manchmal noch auf Schwierigkeiten oder Vorbehalte. Sie müssen auch Fragen der Vereinbarkeit von Mutterschaft und Beruf bewältigen und – trotz der Mechanisierung und der Weiterentwicklung der Produktionsmittel – manchmal auch ergonomische Hindernisse überwinden. 

Welche Massnahmen könnten Betriebsleiterinnen in der Landwirtschaft fördern?

In unserer Vision AP2030+ schlagen wir unter anderem folgende Massnahmen vor: Einerseits eine Verlängerung der Frist für den Erhalt der Starthilfe. Denn Frauen neigen dazu, später als Männer als Betriebsleiterinnen einzusteigen. In einigen Nachbarländern liegt die Altersgrenze bereits höher, sie wurde entweder generell oder für Frauen angehoben. Zudem könnte die finanzielle Unterstützung auf eine erweiterte Beihilfe für den Einstieg ausgeweitet werden. Für die Vereinbarkeit von Beruf, Mutterschaft und Familie ist es zum Beispiel sinnvoll, Vertretungslösungen während des Mutterschaftsurlaubs oder Zugang zu Kinderbetreuungsmöglichkeiten auszubauen. Letztlich würden wir ein Programm zur Förderung des Einstiegs von Frauen als Betriebsleiterinnen begrüssen. Damit könnte die Branche eine klare Absicht signalisieren, dass der Einstieg von Frauen als Leiterinnen von landwirtschaftlichen Betrieben gewünscht ist. 

Wie würde sich die Landwirtschaft mit mehr Frauen in Leitungspositionen verändern?

So wie dies für die Arbeit in gemischten Gremien anerkannt ist, wird eine stärkere Präsenz von Frauen an der Spitze landwirtschaftlicher Betriebe positive Auswirkungen haben. Sie können sich auch in der Ausbildung und in Organisationen engagieren, sich Gehör verschaffen und die Ziele und Aktivitäten mitprägen. Dies würde beispielsweise die Möglichkeiten zur Übergabe von landwirtschaftlichen Betrieben erhöhen und könnte eine Antwort auf die Frage nach der Erhaltung der Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe bieten.

Sehen Sie geteilte Betriebsführungen als Chance für mehr Gleichberechtigung?

Die gemeinsame Leitung, kollektive strategische Entscheidungen sowie die geteilten Zuständigkeiten für Verpflichtungen und Aufgaben haben den Vorteil, dass man Verantwortung, betriebswirtschaftliche Entscheidungen etc. gemeinsam tragen und sich gegenseitig vertreten kann. Dies kann eine Chance sein. Wie in allen anderen Situationen auch muss alles gut besprochen und geregelt werden, sowohl was die Aufteilung sämtlicher Arbeiten als auch des Einkommens angeht, um spätere Probleme oder Konflikte zu vermeiden. Kommunikation und gemeinsame, partnerschaftliche Entscheidungen sind entscheidend.