Komplexe Zusammenarbeit
Bund will Umweltkriminelle härter bestrafen
Umweltkriminalität hat sich laut dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) im letzten Jahrzehnt zu einem Milliardengeschäft und einem der grössten Zweige der organisierten Kriminalität entwickelt. Dazu gehört illegale Fischerei, Abholzung oder die Entsorgung von schädlichen Abfällen. Umweltdelikte zu verfolgen und sie gerecht zu bestrafen, stellt den Bund jedoch vor Herausforderungen.
Das Schweizer Umweltstrafrecht umfasst verschiedenste Bereiche, vom Abfall über das Artenschutzgesetz bis hin zum Naturschutz und Umweltabgaben. Die Bestimmungen dienen dazu, präventiv in diesen Bereichen zu wirken. Eine Untersuchung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) zeigte jedoch, dass nicht genügend sanktionierte Umweltdelikte die Effektivität des Umweltrechts schwächen.
Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Bereichen des Bundes
Umweltdelikte betreffen oft nicht nur mehrere Länder, sondern auch verschiedene Rechtsbereiche, wie zum Beispiel das Umweltrecht und das Strafrecht. In der Schweiz sind zudem verschiedene Stellen für einen Teil des Umweltrechts zuständig. Deshalb müssen laut BAFU die unterschiedlichen Bereiche eng miteinander zusammenarbeiten. Um dies zu erreichen, implementierte der Bund im Jahr 2018 eine Koordinationsgruppe gegen Umweltkriminalität. In dieser arbeiten verschiedene Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Stellen, der kantonalen Polizeikorps, der Staatsanwaltschaften und der Umweltämter zusammen.
Die Koordinationsgruppe dient der Vernetzung und dem Wissensaustausch zwischen den unterschiedlichen Teilen der Verwaltung. Sie ist auch für die Verbesserung des Umweltstrafrechts und der effizienteren Strafverfolgung von Umweltdelikten zuständig. Zum Umweltrecht gehört nicht nur das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG), sondern es gibt auch andere Rechtsbereiche, die darauf abzielen, dieselben Güter zu schützen. Unteranderen das Chemikaliengesetz, welches vorwiegend den Menschen, aber auch die Umwelt vor giftigen Substanzen schützen soll.
Die Problematik bei Umweltdelikten
Eine Auswertung des BAFU zeigte jedoch, dass bei Strafentscheiden zwischen 2013 bis 2016 das Strafmass in den allermeisten Fällen bei Weitem nicht ausgeschöpft wurde. Das heisst konkret, dass die Verurteilten mildere Strafen bekamen, als möglich gewesen wären. Seit Anfang des 20 Jahrhunderts werden umweltrechtliche Fragen immer wichtiger und es gibt immer neuere Erkenntnisse im Bereich der Umweltforschung, deshalb muss das Umweltgesetz laufend erweitert werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, verabschiedete der Bund am 16. Dezember 2022 eine Botschaft zur Änderung des Umweltschutzgesetzes. Konkret möchte er organisierte Kriminalität im Umweltbereich stärker sanktionieren. Umweltkriminalität hat sich im letzten Jahrzehnt zu einem Milliardengeschäft der organisierten Kriminalität entwickelt. Teil der Botschaft ist aber auch die Forderung, dass stark belastete private oder öffentliche Böden, wie zum Beispiel jene auf Spielplätzen, zum Schutz der Umwelt nicht übermässig gedüngt werden. Auch äusserst belastete Böden, wie jene von ehemaligen Deponien, sollen schneller untersucht und saniert werden. Unteranderem fordert der Bund in den Bereichen des Lärmschutzes und der Siedlungsentwicklung weitere Gesetzesanpassungen. Zudem solle der Austausch zwischen Strafverfolgungs- und Umweltbehörden verbessert werden.
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