Gesetzgebung
Röstigraben beim Entsorgen von Fischabfällen
Fischabfälle dürfen grundsätzlich in Schweizer Gewässern entsorgt werden. Diese Bestimmung soll nun wieder eingeschränkt werden. Doch in der Praxis sieht es in der Romandie anders aus als in der Deutschschweiz.
In den Westschweizer Kantonen ist es gängige Praxis, die Fischabfälle nach dem Ausweiden wieder im See zu entsorgen, wie Andreas Knutti, Chef der Sektion Lebensraum Gewässer im Bundesamt für Umwelt (BAFU), der Nachrichtenagentur sda erklärt. Die Westschweizer Kantone haben bei der letzten Verordnungsänderung 2011 durchgesetzt, dass die Fischer ihre Fischereiabfälle wieder im Gewässer entsorgen dürfen. Diese Praxis ist heute im Neuenburger-, Murten- und Genfersee sowie im Lac de Joux üblich.
Dies löst aber bei den Bodensee-Anrainerstaaten Kopfschütteln aus: Dort ist es nämlich grundsätzlich verboten, Fischabfälle wieder in den See zu werfen. Geregelt ist dies in einem internationalen Vertrag. Und in den Deutschschweizer Seen inklusive dem Bielersee wird an dieser Regelung nicht gerüttelt.
Nun soll schweizweit wieder die Rechtslage gelten, die vor der Totalrevision der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) von 2011 in Kraft war. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat Ende Januar eine entsprechende Verordnungsänderung in die Anhörung geschickt. Allerdings können die Kantone die Entsorgung weiterhin erlauben.
700 Tonnen Fischabfälle pro Jahr
Gemäss Untersuchungen aus dem Jahr 2010 – neuere Zahlen gibt es nicht – fallen bei der schweizerischen Berufsfischerei jährlich etwa 700 Tonnen Schlachtabfälle von Fischen sowie rund 200 Tonnen nicht verzehrte Weissfische an. Weissfische werden übrigens in der Deutschschweiz auch häufiger verspiesen als in der Romandie, wo dies eher verpönt ist.
In der Deutschschweiz wird der grösste Teil der Schlachtabfälle verbrannt. Ein weiterer Teil wird als Schweine- oder Forellenfutter in der Zucht verwendet. Dass in der Romandie dagegen die meisten Schlachtabfälle zurück in den See gehen, wird unter anderem mit dem Fehlen geeigneter Entsorgungsstellen begründet.
200 bis 300 Tonnen landen wieder in den Seen
Es dürften laut Schätzungen rund 200 bis 300 Tonnen Fischabfälle sein, die in den Westschweizer Seen entsorgt werden. Allein aus dem Kanton Neuenburg ist im Zusammenhang mit einer Kormoranstudie bekannt, dass pro Jahr etwa 100 Tonnen Fischabfälle im See landen.
Grundsätzlich dürfen die Fischabfälle in den Westschweizer Gewässern nur in jenem See entsorgt werden, in dem die Fische auch tatsächlich gefangen wurden. Schlachtabfälle von importierten Fischen dürfen nicht im See entsorgt werden. Und auch entlang des Ufers sollten keine Fischabfälle entsorgt werden, denn sie sind für Badende im Sommer unter Umständen nicht gerade appetitlich. Hygienische Probleme sind aber eher unwahrscheinlich: Die Schlachtabfälle sinken in der Regel ziemlich rasch auf den Seegrund und bleiben nicht an der Gewässeroberfläche.
Das Einbringen der Fischabfälle in einen See könnte gemäss BAFU aber das Risiko erhöhen, dass gewisse Fischparasiten wie etwa der Riemenbandwurm verbreitet werden. Hinweise darauf gibt es allerdings keine: Bislang wurden keine Krankheitsausbrüche festgestellt, die auf das Entsorgen von Fischabfällen hätten zurückgeführt werden können.
Futter für Kormorane
Die Fisch- und Schlachtabfälle dienen den fischfressenden Vögeln wie etwa der Silbermöwe oder dem Kormoran als willkommene und leicht zugängliche Nahrung. Der Bundesrat hat in der Beantwortung einer Interpellation im Jahr 2012 sogar darauf hingewiesen, dass davon auszugehen sei, dass durch dieses Futterangebot die Vogelbestände rund um die Seen erhöht werden. Dies würde bedeuten, dass ausgerechnet die Fischer für die Verbreitung des für sie unbeliebten Kormorans mitverantwortlich wären.
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