Gerichtsfall
Wegen Schlamperei beim Gericht: Verurteilter Springreiter teilweise freigesprochen
Der Schweizer Springreiter, Paul Estermann, wurde im Januar 2021 vom Kantonsgericht Luzern in drei Fällen vorsätzlicher Tierquälerei schuldig gesprochen. Nach einem Entscheid des Bundesgerichts muss der Fall nun jedoch neu aufgerollt werden.
Im Januar 2021 wurde Paul Estermann angeklagt: Er wurde beschuldigt, seine Stute «Castlefield Eclipse» zweimal misshandelt und ein Jahr zuvor seinen Wallach «Lord Pepsi» gezüchtigt zu haben. Das Luzerner Kantonsgericht richtete damals als zweite Instanz und sprach den Schweizer Springreiter der vorsätzlichen Tierquälerei schuldig. Zwei weitere Vorwürfe verwarf das Gericht.
Ungenaue Klage
Nun sprach das Bundesgericht Estermann in einigen Punkten frei. Grund dafür seien Ungenauigkeiten im Strafbefehl. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklage drei mutmassliche Fälle von Tierquälerei in einem Zeitraum vom April 2014 bis in den Oktober 2017 beschrieben. Nur einer der Fälle konnte durch einen Zeugen, Paul Estermanns Pferdepfleger, genau beschrieben werden.
Die Problematik ist jedoch verzwickt. Das Kantonsgericht versäumte es nämlich, den Strafbefehl genau zu beschreiben. So fehlte etwa der Tatort, die Reithalle, sowie die Tatausführung, also sechs Schläge gegen das Pferd. Nach dem Urteil des Bundesgerichts wurde in der Klage nur auf die Akten verwiesen und der Strafbefehl nicht sauber ausgeführt. Deshalb sei nicht klar, ob Paul Estermann wegen dem detailliert geschilderten Vorfall im Jahre 2015 angeklagt wurde oder nicht.
Weitere Beschwerden des Springreiters wies das Bundesgericht jedoch ab. Er muss zwar nach wie vor 2000 Franken der Gerichtskosten selbst übernehmen, erhält vom Kanton Luzern jedoch eine Entschädigung von 1000 Franken.
Keine neue Thematik
Tierquälerei im Pferdesport ist immer wieder in aller Munde. Auch an den Olympischen Spielen im Sommer 2021 wurde die Thematik laut. Insbesondere die Springdisziplin des modernen Fünfkampfs wurde kritisiert.
Die Reiterin Annika Schleu versuchte damals mit Gerte und Sporen ihr völlig verunsichertes Pferd «Saint Boy» zurück in den Parcours zu bringen.
Nach diesem erschreckenden Vorfall verhärtete sich nicht nur die Kritik am Modernen Fünfkampf, die Folgen sind auch künftig spürbar: Wie der Weltverband für Pentathlon (UIPM) am 4. November 2021 bekannt gab, wird der Reitsport als Fünfkampf Disziplin gestrichen. Dies jedoch erst nach den Olympischen Spielen in Paris 2024.
Richtig einsetzen!
Gerte und Sporen gelten als Häufiges mittel der Tierquälerei im Pferdesport. Richtig eingesetzt können sie jedoch gute Hilfsmittel sein, um gezielte Hilfen zu geben. Die Gerte gilt als die Verlängerung des Arms und kann dazu benutzt werden die Hinterhand des Pferdes anzutippen, um das Tier dazu zu animieren diese besser einzusetzen. Auch die Sporen können richtig eingesetzt werden und bei einigen Reitlektionen, wie bei Schenkelweichen oder Schulterherein, sehr nützlich sein.
Jede Reiterin und jeder Reiter folgt jedoch seiner oder ihrer eigenen Philosophie. Beide Hilfsmittel erfordern ein gekonntes Einsetzen und viel Erfahrung. In den Händen eines Anfängers oder einer Person mit zu viel Ehrgeiz, haben Gerte und Sporen nichts mehr mit Hilfsmitteln zu tun, sondern können dem Pferd Qualen bereiten. Jedes Team aus Pferd und Reiter braucht seine eigene Art der Kommunikation. Pferde sollen dabei immer Freund und Partner sein und sicherlich kein Sportgerät. Das Wohl des Tieres steht in jeder Situation an erster Stelle.
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