Der Sonntagsspaziergang führt entlang eines Felds mit zahlreichen Obstbäumen. Äpfel und Birnen sind langsam reif und lachen einen geradezu an. Weit und breit ist kein Haus, aber natürlich gehört der Baum einem Landwirt. Darf man sich trotzdem einen gerade heruntergefallenen Apfel nehmen, oder sich sogar einen pflücken?

Die kurze Antwort lautet: Nein. Bis vor ein paar Jahrzehnten galt dies noch als Mundraub, was das Pflücken und Auflesen fremder Naturalien zum eigenen Gebrauch beinhaltete. Sie war damit eine Art privilegierte Form des Diebstahls und zog eine geringere Strafe nach sich. Heute gibt es den Tatbestand des Mundraubs nicht mehr, und so würde das unerlaubte Pflücken von Obst schlicht ein Diebstahl darstellen.

Manche Bauern haben nichts dagegen, wenn man sich einen Apfel vom Boden oder vom Baum nimmt, solange man vorher fragt. Viele landwirtschaftliche Betriebe führen heute aber auch einen eigenen Hofladen, wo man Obst und andere Erzeugnisse vom Hof für wenig Geld kaufen kann. Wem hier das Pflückerlebnis fehlt, der kann sich nach einem Hof umsehen, wo man selber ernten darf. Auf der Website selberpflücken.ch wird man nebst dem klassischen Erdbeerfeld auch was Äpfel und Birnen betrifft fündig.

Und was, wenn sich der Apfelbaum auf öffentlichem Gelände befindet? Solche verwilderten Obstbäume findet man zwar selten, dafür umso häufiger Brombeeren, Heidelbeeren, Hagebutten, Holunder und Haselsträucher. Ortskundige wissen oft bereits, wo man diese findet. Neu gibt es auch eine digitale Karte, auf der wildes Obst, Kräuter und andere Leckereien zum kostenlosen und legalen Selberpflücken eingezeichnet wird. Ironischerweise nennt sich die dazugehörige Website ausgerechnet Mundraub.