In erster Instanz war der Tierfotograf im vergangenen September vom Regionalgericht Les Montagnes et Val-de-Ruz noch ganz freigesprochen worden. Der Neuenburger Jagdverband, der die Klage eingereicht hatte, legte jedoch gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung beim Kantonsgericht ein.

Ökozid

«Der Abschuss eines Wildtiers rechtfertigt durchaus die Bezeichnung Mörder und Killer», sagte der Angeklagte am Donnerstag im Berufungsverfahren und fügte hinzu, er wünschte sich, dass der Begriff «Ökozid» – ein Verbrechen gegen die Biodiversität – eingeführt werde. Der Tierfotograf führte zudem aus, dass er einen Beitrag zur Aufklärung über die Gefahren der Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes habe leisten wollen, über die im September 2020 abgestimmt worden sei. Er habe mit seinen Äusserungen eine möglichst breite Unterstützung erreichen wollen.
 

Beleidigung per E-Mail

Zwischen dem 11. August und dem 27. September 2020 hatte der ehemalige Journalist eine Reihe von Email-Nachrichten an die Neuenburger Jäger gerichtet, in denen er sie unter anderem als «Minderheit von Mördern» und «Schädlinge» mit «bösartiger Macht» bezeichnete.

In erster Instanz hatte die Richterin entschieden, dass sich die Äusserungen des Fotografen an die Neuenburger Jäger im Allgemeinen richteten und nicht an die Einzelpersonen. Deshalb sei die persönliche Ehre nicht verletzt worden. Der Angeklagte wurde freigesprochen und eine Entschädigung zugesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung des Angeklagten zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 30 Franken gefordert.

Keine persönliche Ehre verletzt


Das Kantonsgericht kam am Donnerstag zum Schluss, dass der politische Kontext den Inhalt gewisser Email-Botschaften nicht rechtfertige. Dazu gehörte auch die Beleidigung: «Peng in den
Arsch und tief, doppelt tief». Für diese Beleidigung setzte das Kantonsgericht die Strafe auf 30 Tagessätze zu 30 Franken ohne Bewährung fest. 

Das Gericht liess hingegen die Anklagen wegen Verleumdung und übler Nachrede nicht gelten. Als der Angeklagte Jäger in anderen Emails als «Mörder» oder «Killer» bezeichnet habe, habe er nicht auf eine bestimmte Person, sondern auf die gesamte Zunft abgezielt. Deshalb konnte keine Ehrverletzung geltend gemacht werden könne