Substanzen wie Medikamente, Hormone oder Biozide werden heute in den Abwasserreinigungsanlagen (ARA) nur ungenügend entfernt. Sie gelangen in Gewässer, wo sie schon in geringsten Mengen eine Gefahr für Tiere und Pflanzen bedeuten. Auch das Trinkwasser kann beeinträchtigt werden.

Darum sollen rund 100 der 700 Kläranlagen über die nächsten 20 Jahre eine zusätzliche Reinigungsstufe einbauen. Es handelt sich um grosse Anlagen in dicht besiedeltem Gebiet sowie im Einzugsgebiet von Seen und Gewässern. Die Umsetzung kostet rund 1,2 Milliarden Franken.

Ein Viertel der Kosten tragen die Betreiber der betroffenen Anlagen, für drei Viertel soll die Bevölkerung aufkommen. Mit der Revision des Gewässerschutzgesetzes wurde eine gesetzliche Grundlage für diese Spezialfinanzierung geschaffen. Diese ist bis spätestens 2040 befristet und beträgt maximal neun Franken pro Einwohner und Jahr. Der Bund erhält dadurch jährlich 45 Millionen Franken, mit welchen er die Umrüstung unterstützen kann.

SVP hält Revision für unnötig
Nach der Zustimmung im Nationalrat ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung. Gegen die Revision sprach sich die SVP aus. Die Schweiz habe weltweit das beste Wasser, das besser sei als manches Mineralwasser, das auf den Tisch komme, sagte Nationalrat Felix Müri (SVP/LU). Es gebe keinen, oder nur punktuell, Handlungsbedarf. Zudem würden die Kosten nicht verursachergerecht verteilt.

Verschiedene Nationalräte sowie Bundesrätin Doris Leuthard bezeichneten die Kostenverteilung nur als zweitbeste Lösung. «Im Idealfall würde man eine Abgabe an der Quelle der Verunreinigung erheben, etwa auf ein Medikament oder ein Kosmetikprodukt», so Leuthard. Dies sei aber nicht praktikabel, zeigte sich die Bundesrätin und eine Ratsmehrheit überzeugt.

Abgesehen von der SVP-Fraktion war sich der Nationalrat im Grundsatz einig, dass Handlungsbedarf besteht. «Die zunehmende Belastung durch Mikroverunreinigungen muss gestoppt werden, um die Gesundheit der Wasserlebewesen, aber auch die Qualität des Trinkwassers, langfristig zu sichern», sagte Beat Jans (SP/BS) namens der vorberatenden Umweltkommission. Die Gesetzesrevision sei «absolut zwingend».

Keine Finanzierung von Stickstoffbehandlung
Eine Minderheit beantragte zudem, zusätzlich auch die Stickstoffbehandlung in die Vorlage einzuführen und diese finanziell zu unterstützen. Der Antrag wurde mit 111 zu 70 Stimmen bei 2 Enthaltungen aber klar abgelehnt.

Der Bund habe die sogenannte Nitrifikation von 1960 bis 1997 subventioniert, sagte Kommissionssprecher Beat Jans. «Die Kantone hatten somit rund 40 Jahre Zeit, Subventionen zu beantragen.» Es stimme auch nicht, dass bei den damaligen Subventionen Westschweizer Kantone benachteiligt worden seien, wie es jetzt im Rat moniert werde.