Die Zürcher Baudirektion hat mögliche Standorte für Bodenverbesserungen zum Eintrag in die regionalen Richtpläne vorschlagen. Durch das Abtragen wird gemäss Zürcher Baudirektion Boden geschont, der landwirtschaftliche Ertrag wird gesteigert und weite Lastwagenfahrten werden verhindert.

Grossflächiges Denken und Handeln
Grossflächige Projekte bieten eher Gewähr für qualitativ hochwertige landwirtschaftliche Bodenverbesserungen als mosaikartig verteilte Kleinprojekte, schreibt die Baudirektion in der Mitteilung vom Mittwoch. Darum seien im ganzen Kanton grössere Flächen eruiert worden, die sich hinsichtlich der landwirtschaftlichen Nutzung sowie in Bezug auf den Schutz des Bodens, der Natur und der Landschaft am besten für solche grossflächigen Bodenverbesserungen eignen.

Sind die Richtplaneinträge erfolgt und die Eigentümer oder Dritte haben Interesse, eine Aufwertung zu realisieren, ist vorab je nach Situation entweder ein meliorationsrechtliches Verfahren oder ein Gestaltungsplanverfahren erforderlich, heisst es weiter.