Regierungsrätin Evi Allemann (SP) machte den Camping-Freunden, die auf der Zuschauertribüne die Debatte verfolgten, keine Hoffnung. Der Campingplatz in dem von sechs Schutzgebieten überlagerten Perimeter am Neuenburgersee müsse bis 2024 weichen. Daran gebe es nichts zu rütteln.

Weder die Mietverträge noch der Baurechtsvertrag könnten aus rechtlicher Sicht verlängert werden. Der Kanton würde mit einer solchen Verlängerung gegen das Gesetz verstossen, betonte Allemann.

Die Regierungsrätin signalisierte Sympathie für die Anliegen der Fanel-Camper. Der Ort sei «ein Paradies» räumte Allemann ein.

Was ändert sich wirklich?
Doch es wäre unredlich, den direktbetroffenen Campern nun Sand in die Augen zu streuen und vorzugaukeln, dass sich mit dem Vorstoss die rechtliche Lage ändern würde.

Vorstösserin Madeleine Amstutz (SVP) forderte in ihrer Motion, dass sich der Regierungsrat dafür einsetzt, dass der Campingplatz auch über das Jahr 2024 hinaus betrieben werden kann.

Der Campingplatz sei 1955 gesetzeskonform errichtet worden, betonte Amstutz. Trotz geänderter Rechtslage sei nicht ersichtlich, weshalb die Camper nach über 60 Jahren im Fanel keinen Platz mehr haben sollten.

Die nachweisbare Artenvielfalt in dem Gebiet am Neuenburgersee sei der Beleg dafür, dass der Campingplatz den Interessen des Natur- und Artenschutzes nicht zuwiderlaufe.

Unterstützung erhielt Amstutz von der eigenen Partei, der BDP, der EDU und FDP. Gegen den Vorstoss wandten sich die links-grünen Parteien, die GLP und die EVP. Sie pochten auf die geltenden Gesetze, wonach der Campingplatz bis 2024 verschwinden und das Gebiet renaturiert werden soll. Dies gebe übergeordnetes Recht vor und der Kanton könne sich darüber nicht einfach hinwegsetzen.

Freudentränen auf der Tribüne
Der Grosse Rat überwies die Richtlinienmotion schliesslich mit 79 zu 61 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Fanel-Unterstützenden auf der Zuschauertribüne fielen sich darob in die Arme, da und dort flossen gar Freudentränen.

Der Kanton Bern wollte ursprünglich dem TCS erlauben, den ursprünglich legalen Campingplatz im heute mehrfach geschützten Naturschutzgebiet noch weitere 35 Jahre weiterzubetreiben. Naturschutzorganisationen liefen aber Sturm gegen diesen Entscheid.

Sie und das Bundesamt für Umwelt reichten 2017 gegen den Regierungsbeschluss zur Verlängerung der Mietverträge Beschwerde ein. Dies mit dem Hinweis, das Fanel in der Gemeinde Gampelen sei ein äusserst wertvolles Naturschutzgebiet und mehrfach geschützt.

Das kantonale Verwaltungsgericht entschied Ende 2017, der Kanton Bern müsse den Sachverhalt nochmals neu und umfassend abklären. Dies unter Berücksichtigung des nationalen Umweltrechts. Im Juni 2018 forderten über 19'000 Personen in einer Petition den Erhalt des Campingplatzes.

Im vergangenen Oktober gab dann der Kanton Bern bekannt, er habe mit Naturschutzorganisationen und TCS einen Kompromiss gefunden. Dieser besteht darin, dass der Campingplatz noch bis 2024 betrieben werden darf. Im Oktober 2018 kündigte der Kanton Bern auch an, er werde dem TCS auf der Suche nach einem Ersatzstandort behilflich sein.