Die ENHK ist eine unabhängige ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Die Kommission hat den Auftrag, den Bundesrat und das zuständige Departement in grundsätzlichen Fragen des Natur- und Heimatschutzes zu beraten.

Sie verfasst für Behörden und Gerichte Gutachten und Stellungnahmen. Die ENHK entscheidet nicht darüber, ob ein Projekt verwirklicht werden kann, zuständig sind die Bewilligungsbehörden.

Leichte oder schwere Beeinträchtigung?
Ein Projekt, das zu einer leichten Beeinträchtigung führt, kann im Rahmen einer Interessenabwägung durch die Behörde bewilligt werden, allenfalls mit Auflagen, wie das Bundesamt für Umwelt (Bafu) schreibt.

Ein Projekt, das zu einer schweren Beeinträchtigung des Schutzobjektes führt und somit dem Ziel der ungeschmälerten Erhaltung entgegen steht, ist nur bewilligungsfähig, wenn das Interesse am Eingriff ebenfalls von nationaler Bedeutung ist und als gleich- oder höherwertig beurteilt wird.