Die Chemiekonzerne Syngenta und Bayer sind mit Klagen gegen Teilverbote einiger für Bienen gefährlicher Insektengifte vor dem Gericht der Europäischen Union gescheitert. Die Richter bestätigten am Donnerstag Einschränkungen bei der Verwendung von drei Neonikotinoiden.    

Konkret geht es um die umstrittenen Neonikotinoide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid. Die Kommission hatte 2013 EU-weite Auflagen für den Einsatz der drei Wirkstoffe erlassen. Diese werden zur Behandlung von Pflanzen- und Getreidearten verwendet, die insbesondere Bienen anziehen.    

Gegen diese Auflagen klagten der deutsche Konzern Bayer und der in Basel ansässige, aber zum chinesischen Chemieriesen ChemChina gehörende Konzern Syngenta mit dem Ziel, die Verbote für nichtig zu erklären. Syngenta beantragte zudem Schadenersatz in Höhe von mindestens 367,9 Millionen Euro.    

Die Richter befanden nun, dass das Verbot angemessen sei. Mit Blick auf die schädlichen Folgen für Bienen habe nur das Verbot eine Beschränkung von Saatgut auf EU-Ebene regeln können. Bereits gekaufte Saatgutvorräte in EU-Mitgliedsstaaten hätten sonst weiter verwendet werden können. Ferner hiess es, dass inzwischen ausdrücklich verlangt werde, dass Wirkstoffe «keine unannehmbaren akuten oder chronischen Auswirkungen auf das Überleben und die Entwicklung der Bienenvölker» haben dürfen.

Konzerne betrübt, Naturschützer erfreut  
Syngenta bezeichnete das Urteil als «enttäuschend und bedauerlich». Sowohl Syngenta als auch Bayer hatten bereits zuvor gewarnt, dass bei einem Verbot der Insektizide die Landwirte wieder zu älteren Pflanzenschutzmitteln greifen und Chemikalien öfter sprühen würden.    

Erfreut zeigten sich derweil die Umweltschützer. Der Präsident des Deutschen Naturschutzrings, Kai Niebert, bezeichnete die Entscheidung als «vollumfänglichen Erfolg für Mensch und Natur». Das Gericht habe «beispielgebend klargestellt, dass der Schutz unserer Lebensgrundlagen über wirtschaftlichen Interessen steht».  

Die Aurelia Stiftung zum Schutz der Bienen begrüsste das Urteil ebenfalls. Dies sei «ein wichtiger Sieg für die Bienen», erklärte Stiftungsvorstand Thomas Radetzki. Auch die Anwälte, die die Imkerverbände vor Gericht vertreten, zeigten sich erfreut. Rechtsanwalt Achim Willand sprach von einem «Meilenstein für den Insektenschutz in der industriellen Landwirtschaft».    

Die Anwälte gehen nach eigenen Angaben aber davon aus, dass über den Fall in zweiter und letzter Instanz auch noch der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden muss. Gegen die erstinstanzliche Entscheidung können innerhalb von zwei Monaten Rechtsmittel eingelegt werden.

Teilerfolg für BASF bei Fipronil  
Auch eine Klage des deutschen BASF-Konzerns gegen das seit März 2014 geltende Verbot für mit dem Pestizid Fipronil behandeltes Saatgut wies das EU-Gericht ab: BASF vertreibe solches Saatgut selbst nicht, so dass das Verbot den Konzern nicht unmittelbar betreffe.    

In einem anderen Aspekt gaben die Luxemburger Richter BASF aber recht, weil die EU-Kommission nicht die Folgen einer Beschränkung abgeschätzt habe. Hierbei durfte nur bestimmtes Saatgut, etwa für Lauch- oder Kohlpflanzen, mit dem Stoff behandelt werden.    

Der Skandal um Fipronil-Funde hatte im Sommer 2017 wochenlang für Aufregung in der EU und auch in der Schweiz gesorgt. Ende Juli war bekannt geworden, dass Millionen von Hühnereiern mit der Chemikalie verseucht sind («Tierwelt Online» berichtete).