Die Reinigungsfirma aus dem Kanton Solothurn verwendete für den Frühlingsputz der Zürichsee-Schiffe Putzmittel, die gegen die Gewässerschutzvorschriften verstossen.    

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat nun einen Mitarbeiter der Firma wegen Verstosses gegen das Umweltschutzgesetz bestraft. Die Staatsanwaltschaft bestätigte eine entsprechende Meldung der «Zürichsee-Zeitung» vom Donnerstag. Wie hoch die Bestrafung ausfiel, macht die Staatsanwaltschaft nicht publik.    

Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Der Mitarbeiter hat noch die Möglichkeit, den Fall weiterzuziehen. Dann würde es zu einem Gerichtsprozess in Zürich kommen.      

Seit dem Vorfall werden die Schiffe nur noch mit Wasser geputzt. Das Solothurner Unternehmen ist erst seit Januar für die Reinigung der Zürichsee-Schiffe zuständig.