Ausgearbeitet hat den Gesetzesentwurf, der die Risiken des Einsatzes von Pestiziden reduzieren soll, die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S). Formell ist dieser zwar kein indirekter Gegenvorschlag zur Trinkwasser-Initiative und zur Pestizidverbots-Initiative. Die Kommission wollte aber die Kernanliegen der Volksbegehren erfüllen, um diesen den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Ziel der Vorlage ist es, die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Flüsse und Seen, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser bis 2027 um 50 Prozent zu reduzieren. Als Referenzwert dient das Mittel der Jahre 2012 bis 2015. Im Rat war dieser Vorschlag unbestritten.

Die Nationalratskommission hiess den Gesetzesentwurf in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 1 Stimme bei 10 Enthaltungen gut, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Zuvor nahm die WAK-N nur wenige Änderungen vor. Sie ergänzte die Vorlage beispielsweise um ein Ziel, wonach importierte Kunstdünger möglichst durch einheimische Hofdünger zu ersetzen seien.

Freiwilligkeit statt Verbote
Daneben ist die Kommission mehrheitlich der Auffassung, dass die Vorlage nicht überladen werden dürfe. «Der administrative Aufwand für weitergehende Massnahmen wäre sehr gross», heisst es in der Mitteilung. Mehrere Kommissionsmitglieder sind allerdings der Ansicht, dass die Vorlage insgesamt zahnlos und als Instrument gegen die beiden Volksinitiativen zum Trinkwasser ungenügend sei.

Das dürfte damit zusammenhängen, dass die WAK-N es etwa abgelehnt hat, für die Nährstoffverluste bezifferte Ziele in die Vorlage aufzunehmen. Weiter ist der Gesetzesentwurf für die Branchen- und Produzentenorganisationen nicht verpflichtend, sondern eröffnet nur die Möglichkeit zur Ergreifung von Massnahmen und zur Berichterstattung. Die Vorlage verzichtet auch darauf, den Bundesrat zur Ergreifung von Massnahmen zu verpflichten.

Im Gewässerschutzgesetz soll der Grenzwert nur für relevante Abbauprodukte und nicht generell eingehalten werden müssen. Zu all diesen Entscheiden liegen Minderheitsanträge vor. Der Nationalrat wird das Geschäft in der Wintersession beraten.