Die Kammer befand am Donnerstag, dass Pflanzen und Tiere aus im Wesentlichen biologischen Züchtungsverfahren nicht geschützt werden dürfen. Ausgenommen sind Patentanträge, die vor dem 1. Juli 2017 eingereicht wurden.

Umweltgruppen hatten sich mehr als zehn Jahre für das Verbot eingesetzt und sprechen von einem Meilenstein. Auch die Schweizer Organisationen Public Eye, Swissaid und ProSpecieRara, die im Rahmen des Netzwerks «Keine Patente auf Saatgut!» seit Jahren gegen Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere kämpfen, bezeichneten den EPA-Entscheid als grossen Erfolg. Zugleich fordern die Schweizer und andere Umweltorganisationen weitere Konkretisierungen durch den Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation (EPO) als Aufsichtsorgan des EPA. Denn strittig ist laut den Kritikern weiter, was genau konventionelle Verfahren sind. Schlupflöcher müssten geschlossen werden.

«Der neue Entscheid der Grossen Beschwerdekammer ist eine 180-Grad-Wende gegenüber einem früheren Urteil derselben Instanz», teilten die drei Schweizer Organisationen am Freitag mit.

Obwohl das Europäische Patentübereinkommen Patente auf «im Wesentlichen biologische» Züchtungsverfahren im Grundsatz verbiete, habe die Grosse Beschwerdekammer 2015 entschieden, dass Pflanzen und Tiere, die mit solchen Verfahren hergestellt werden, doch patentierbar seien. Diese unverständliche Interpretation habe während Jahren für ein rechtliches Chaos gesorgt.

Als «unverständlichen Entscheid» kritisierten die Schweizer Organisationen zudem, dass die neue Interpretation nur für Patente gelten soll, die nach dem 1. Juli 2017 eingereicht wurden. Denn auf diese Weise seien Patente, die es eigentlich nicht mehr geben dürfte, noch für fast 20 Jahre gültig. Nach Recherchen von «Keine Patente auf Saatgut!» waren Patente auf gezüchtete Melonen, Tomaten, Salat und Petersilie erteilt worden. Beispielsweise wurden Chemikalien oder Bestrahlung eingesetzt, um zufällige Mutationen im Erbgut zu erzeugen und anschliessend günstige Varianten herauszupicken. Zuletzt seien rund 100 neue Patentanträge identifiziert worden, in denen unter anderem Patente auf Basilikum, Peperoni, Cassava und Gerste beansprucht werden.

Einschränkungen für Züchter
Seit Urzeiten züchten Menschen Pflanzen und Tiere mit nützlichen Eigenschaften. Ob Konzerne hierauf Patente erhalten dürfen, war lange umstritten. Grössere Früchte, dickere Ähren, mehr Fleisch – es geht um Macht und Märkte.

Werden konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere als «Erfindungen» patentiert, können sie ohne Erlaubnis des Patentinhabers nicht für die weitere Züchtung genutzt werden. Das schränke Züchter und gerade kleine Bauern weltweit ein und könne sie in den Ruin treiben, argumentierten Patentgegner.

Das Europäische Patentamt ging vor einem Jahr von rund 80 Patenten auf konventionell gezüchtete Pflanzen oder daraus hergestellten Produkten aus. Patentgegner sprechen von rund 200 erteilten Patenten, weil sie mit chemischen Methoden gezüchtete Pflanzen dazu zählen. Konventionell gezüchtete Tiere wurden fast nie patentiert.

Gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere dürfen weiterhin patentiert werden. Die Gegner hatten sich anfangs auch dagegen gewandt. Hier steht aber ein technischer Vorgang im Mittelpunkt. Auch mit der Genschere Crispr hergestellte Lebewesen sind patentierbar.