Mit der Zustellung der Beschwerde an die Schweizer Regierung und der Aufforderung zur Stellungnahme nehme die Klimaklage der Klimaseniorinnen eine erste grosse Hürde, schreiben Klimaseniorinnen und die Umweltschutzorganisation Greenpeace am Montag in einer Medienmitteilung. Zuständig für die Beantwortung ist gemäss Mitteilung das Bundesamt für Justiz, bis am 16. Juli 2021 muss dessen Antwort in Strassburg eintreffen.

Die Klimaseniorinnen argumentieren, die Versäumnisse im Klimaschutz führten zu häufigeren, längeren und intensiveren Hitzeperioden. Und vor allem ältere Frauen seien aus physiologischen Gründen einem viel höheren Risiko hitzebedingter Gesundheitsschäden ausgesetzt. Viele Menschen seien bereits daran gestorben. Die Antwort des Bundes muss sich ausdrücklich auch mit dem Recht auf Leben und Gesundheit der Seniorinnen befassen, steht in der Mitteilung.

Kein Gehör für Seniorinnen
In einem Schreiben vom Oktober 2016 an den Bundesrat hatten die Klimaseniorinnen und mehrere Einzelpersonen verschiedene Unterlassungen der Behörden im Bereich des Klimaschutzes gerügt. Sie forderten deshalb, zusätzliche Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen einzuleiten. Sie stiessen nicht auf Gehör, und auch das Bundesverwaltungsgericht sowie das Bundesgericht wiesen in der Folge ihre Beschwerden ab.

Die Klimaseniorinnen und vier Einzelklägerinnen gelangten daraufhin Ende des vergangenen Jahres mit ihrer Beschwerde an den EGMR. Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin der Klimaseniorinnen, gibt sich in der Mitteilung hoffnungsvoll. «In der Klimakrise muss die Schweiz mit wirkungsvollen Klimaschutzmassnahmen unsere Rechte auf Leben und Gesundheit schützen. Wir wünschen uns, dass der Gerichtshof dies anerkennt», lässt sie sich in der Mitteilung zitieren.

Dritte können mithelfen
Auch Greenpeace hofft, dass der EGMR die Frage beantwortet, ob Staaten durch einen unzureichenden Klimaschutz Menschenrechte verletzen oder nicht, wie sie in der Mitteilung schreibt. Greenpeace Schweiz unterstützt die Klimaseniorinnen bei ihrem Anliegen.

Mit dem Entscheid des EGMR, die Beschwerde weiterzuverfolgen, können Personen oder Organisationen, die selber nicht am Verfahren beteiligt sind, dem Gericht Informationen zukommen lassen, um es bei seiner Entscheidung zu unterstützen.

Klimaklage von Kindern am EGMR
Der EGMR bearbeitet bereits einen ähnlichen Fall. Dabei handelt es sich um die Klimaklage von sechs Kindern und Jugendlichen aus Portugal. Sie werfen den EU-Staaten sowie der Schweiz, Norwegen, Russland, Grossbritannien, der Türkei und der Ukraine vor, die Klimakrise verschärft und damit die Zukunft ihrer Generation gefährdet zu haben.

Anlass der Aktion waren die verheerenden Waldbrände von 2017 in ihrem Heimatland, bei denen 110 Menschen ums Leben kamen. Wissenschaftler hätten bestätigt, dass der Klimawandel eine Rolle bei dieser Katastrophe gespielt habe, heisst es in der Beschwerde.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg entschied im Oktober des vergangenen Jahres, mit der Anfang September eingereichten Klage fortzufahren. Man werde der Beschwerde wegen der Wichtigkeit und Dringlichkeit der aufgeworfenen Fragen Priorität einräumen, teilte der EGMR damals mit. Die betroffenen Länder mussten sich bis Ende Februar äussern.