Der Staatsanwalt beantragte für Reichmuth eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 320 Franken und einer Busse von 7400 Franken, wie er vor dem Gericht sagte. 

2014 wurden beim Föhnhafen in Brunnen im Vierwaldstättersee mehrere tausend Kubikmeter Seegrund ausgebaggert und an tieferer Stelle wieder deponiert. Möglicherweise hätte das Material aber auf einer Deponie gelagert werden müssen. 

Die Ausbaggerung war nötig, damit die grossen Schiffe weiterhin den Föhnhafen ansteuern konnten. Gemäss Anklageschrift wurde aus finanziellen und zeitlichen Gründen von Reichmuth der Auftrag gegeben, das Material im See zu entsorgen. Die Gefahr einer Gewässerverschmutzung sei für den Beschuldigten voraussehbar gewesen. 

Der 56-jährige Reichmuth war von 2010 bis 2020 Regierungsrat des Kantons Schwyz. 2019 wurde er in den Ständerat gewählt.