Zwei Abschnitte der Aare zwischen Lüsslingen und Flumenthal stehen unter Naturschutz. Stand-up-Paddles sind dort – im Gegensatz zu Booten – bislang verboten. Die Abschnitte sind jedoch als Naherholungsgebiet beliebt. Letztes Jahr habe der Nutzungsdruck insbesondere durch Stand-up-Paddler spürbar zugenommen, teilte die Solothurner Staatskanzlei am Donnerstag mit.

Am 1. Mai trete nun eine neue Regelung im Sinne aller Betroffener in Kraft. In den betroffenen Gebieten darf man künftig mit dem Stand-up-Paddle unterwegs sein, allerdings nur im Sitzen und möglichst in der Mitte des Flusses.

Bedrohung für die Vögel
Für Vögel wirken sitzende Menschen laut der Staatskanzlei weniger bedrohlich als aufrecht stehende. Wenn Vögel vor aufrecht stehenden Personen flüchten würden, koste sie das Energie, es belaste sie, und es könne ihr Überleben und ihre Fortpflanzung beeinträchtigen.

Auf der Aare oberhalb von Solothurn gelten keine zeitlichen Einschränkungen. Im Abschnitt zwischen Feldbrunnen SO und Flumenthal hingegen gilt die Erlaubnis für sitzende Paddler - genauso wie für Boote - jeweils vom 1. Mai bis am 31. Oktober. Damit würden die Zwergtaucher im Winterhalbjahr geschützt, heisst es in der Mitteilung.