Die UREK hat eine Gesetzesänderung mit diesem Ziel in die Vernehmlassung geschickt. Die Arbeiten gehen auf eine parlamentarische Initiative von Ständerat Joachim Eder (FDP/ZG) zurück. Ihm geht es darum, die Bewilligungsverfahren zu beschleunigen und zu erleichtern, insbesondere für Kraftwerkprojekte. Eder ist vor allem die Verbindlichkeit der Gutachten der Natur- und Heimatschutzkommission ein Dorn im Auge.  

Heute darf ein eingeschränkter Schutz von Objekten nationaler Bedeutung nur in Erwägung gezogen werden, wenn es um Interessen des Bundes geht. Objekte nationaler Bedeutung können Landschaften oder Naturdenkmäler sein.  

Künftig soll eine Interessenabwägung auch dann möglich sein, wenn es um Interessen der Kantone geht. Laut Eder soll ein Gutachten weiterhin eine gewichtige, aber keine allein ausschlaggebende Entscheidungshilfe sein. Vor allem bei Energieprojekten soll das Gutachten nicht höher gewichtet werden als die Ansichten der lokalen und kantonalen Behörden. Die Vernehmlassung dauert bis am 9. Juli.