Dass das Jagdgesetz eine zünftige Auffrischung braucht, hat vor allem ein Ziel: Die Entwicklungen im Arten- und Lebensraumschutz soll aufgenommen werden.

Der Revisionsbedarf war im Rahmen der Vernehmlassung unbestritten: Das Gesetz über Jagd und Vogelschutz, das 1929 erlassen wurde, entspricht nicht mehr den rechtlichen und tatsächlichen Begebenheiten. So hätten sich – unter anderem – das Umfeld der Wildtiere, das Artenvorkommen und die Wildtierbestände im Kanton merklich verändert, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Donnerstag.

Das total überarbeitete Gesetz, das er zuhanden des Kantonsrats verabschiedet hat, «trägt dem neu entstandenen Spannungsfeld zwischen den Bedürfnissen der Wildtiere und der gestiegenen räumlichen Nutzung Rechnung». So seien zeitgemässe Bestimmungen zum Arten- und Lebensraumschutz enthalten. In besonders sensiblen Gebieten werden Wildruhezonen ausgeschieden, bestehende Wildtierkorridore konnten erhalten werden.

Keine «Jagdgäste» mehr  
Im neuen kantonalen Jagdgesetz werde die Aus- und Weiterbildung der Jägerinnen und Jäger noch stärker gewichtet als bisher. So sollen Jagdberechtigte zum Besuch von Weiterbildungskursen verpflichtet und deren Aus- und Weiterbildung unterstützt werden. Zudem dürfen Personen ohne jagdliche Ausbildung nicht mehr auf die Pirsch gehen: Die Bestimmung, wonach «Jagdgäste» während bis zu sechs Tagen im Jahr in ein Revier eingeladen werden dürfen, wird aufgehoben.

Nach der Vernehmlassung sieht die federführende Baudirektion nun aber davon ab, dass der Kanton für die Festlegung der Jagdreviere und Reviergrenzen zuständig sein soll. Änderungen sollen nur auf Antrag der betroffenen Gemeinden oder Jagdgesellschaft möglich sein.

Die Jagdreviere werden gemäss Gesetzesentwurf zudem nicht mehr versteigert, sondern mittels öffentlicher Ausschreibung und klar definierten Kriterien vergeben. Dies sei zielführender, hält die Regierung fest. Der Zuschlag soll an jene Jagdgesellschaft erfolgen, die für eine einwandfreie Jagd am besten Gewähr biete. Dabei soll etwa die Zahl regionaler Jäger oder die Altersstruktur berücksichtigt werden.