Ob und wann das ehemalige Werkhofgebäude als Café-Bar genutzt werden kann, bleibt einstweilen offen. Denn die unterlegenen Parteien – zwei Vereine und vier Privatpersonen – können den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen.

Selbst wenn sie darauf verzichten, bleiben noch offene Punkte etwa bezüglich Naturwerte und Lärmschutz. Diese Fragen müssten im Rahmen des Verfahrens bei der kantonalen Baudirektion fortgesetzt werden, schreibt der Berner Gemeinderat. Er will sich weiterhin für eine «möglichst zeitnahe Lösung» einsetzen.

Interessenskonflikte
Am Egelsee treffen unterschiedliche Interessen aufeinander. Auf der einen Seite gibt es einen Verein, der das Areal des alten Werkhofs und ehemaligen Entsorgungshofs der Stadt Bern beleben und zum Begegnungsort machen will. Auf der anderen Seite möchten einige Anwohnerinnen den See als Naturoase ohne Bar belassen.

2017 wurde das Parkcafé versuchsweise betrieben und fand im Quartier grossen Zuspruch, wie der Gemeinderat im Communiqué betont. Ein regelmässiger Betrieb schien in Sichtweite.

Der Regierungsstatthalter erteilte eine auf fünf Jahre befristete Bau- und Betriebsbewilligung. Doch diese wurde 2019 von der kantonalen Baudirektion aufgehoben: Das Parkcafé sei nicht zonenkonform, und es fehle ein ausreichendes öffentliches Interesse.

Der Berner Gemeinderat zog diesen Entscheid weiter – und erhielt nun vom Verwaltungsgericht recht. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt den Medien noch nicht vor.