Ob Hund oder Katze, es ist wichtig, entsprechende Dokumente zum Tier aufzubewahren. Dazu eignet sich beispielsweise ein Ordner. Impfausweise, Kauf- und Tierarztquittungen können dort abgelegt werden. Alles Material befindet sich so an einer Stelle.

 

Pflicht bei Wildtieren

Für Wildtierhalterinnen und -halter ist es sogar Pflicht, jederzeit einen Nachweis erbringen zu können, woher das Tier stammt. Bei den Papageien etwa sind die meisten Arten geschützt. Auch viele Kleinvögel, Amphibien und Reptilien stehen unter Schutz.

 

CITES

Geschützte Tiere werden im CITES gelistet. CITES ist die Abkürzung für Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora. Dabei handelt es sich um ein internationales Handelsabkommen mit dem Ziel, Pflanzen- und Tierarten zu nutzen und zu schützen. Das CITES hat drei Anhänge. Die meisten Papageienarten werden im Anhang I und II geführt. Im Anhang I werden Arten geführt, die unter strengem Schutz stehen und nicht als Wildfang gehandelt werden dürfen. Der Graupapagei gehört beispielsweise dazu. Allerdings gibt es Ausnahmen. Die einzelnen Mitgliederländer des CITES können Vorbehalte einräumen, wenn die Mehrheit der Mitgliederländer beschliesst, eine Art im Anhang I zu listen. Das hat im Falle des Graupapageis die Demokratische Republik Kongo gemacht. Dort wird der Graupapagei weiterhin legal gefangen und gehandelt. Allerdings dürfen durch den Kongo keine wild gefangenen Graupapageien in Länder eingeführt werden, die diesen Vorbehalt nicht teilen. Die meisten Länder weltweit anerkennen, dass der Graupapagei auf Anhang I geführt werden muss. Im Anhang II sind Arten gelistet, die bedroht sind, die aber in kontrollierter Zahl weiterhin als Wildfänge oder Wildentnahmen gehandelt werden dürfen.

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Check bei speciesplus.net

Wer nicht sicher ist, ob die gehaltene Tierart überhaupt im CITES geführt wird, kann dies nachschauen. Unter folgendem Link kann mit der gültigen wissenschaftlichen Bezeichnung des Tiers überprüft werden, ob eine Art durch das CITES geschützt ist: speciesplus.net

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Nachweispflicht für geschützte Arten

Ein Beispiel: Wer gerne Gürtelgrasfinken/Gürtelamadinen erwerben möchte findet in der Fachliteratur heraus, dass die wissenschaftliche Bezeichnung für die Art Poephila cincta lautet.

 

Poephila cincta, bei speciesplus.net eingegeben, zeigt, dass die Gürtelgerasmadine tatsächlich im CITES gelistet wird, und zwar auf Anhang II. Auch wenn diese australische Art seit vielen Generationen gehandelt und gezüchtet wird, gilt sie als geschützt. Das hat Auswirkungen für den privaten Liebhaber.

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Die offensichtlichste Konsequenz lautet, dass eine Nachweispflicht für die Art und eine Bestandeskontrolle verlangt wird. Zudem können Gürtelgrasamadinen, auch wenn es sich dabei nur um Kleinvögel handelt, nicht ohne Bewilligungen über die Grenze gebracht werden.

 

Gleiches gilt für Reptilien und Amphibien, so beispielsweise für den Pfeilgiftfrosch Dendrobates tinctorius. Auch er wird im CITES auf Anhang II geführt. Für Züchter dieser Art sollte es also selbstverständlich sein, dem Käufer von Nachzuchten eine Quittung mit Angabe der Art, Datum, Preis und übrigen Informationen wie Schlupfdatum, Verhalten und Ernährung auszuhändigen.

 

Aufzeichnungen sind wichtig

Die schriftliche Kontrolle über einen Tierbestand ist keine Schikane. Es ist in jedem Fall gut, Buch über die Tierhaltung zu führen. Wann und von wo wurde ein Tier erworben? Was genau passierte damals, als das Tier in ein grösseres Gehege umgesetzt wurde? Wie genau lief die Zucht? Welches Medikament musste wann verabreicht werden.

 

Es ist schade, wenn man sich nicht mehr genau erinnern kann. Kurze, chronologisch geführte Notizen helfen und geben schliesslich ein lückenloses Bild über eine Tierhaltung. Aufzeichnungen sind also nicht nur wichtig, weil sie vorgeschrieben werden, sondern gehören zu einer seriösen Tierhaltung. Und schliesslich möchte man doch genau wissen, wann man ein Tier angeschafft hat oder Junge auf die Welt kamen.

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Es ist aufschlussreich, genau über das Alter eines Tiers Bescheid zu wissen. Bei einer tierärztlichen Kontrolle ist es hilfreich, möglichst viele Informationen zum Patienten zu haben. Für Züchter ist es zudem unerlässlich, Buch über die Verwandtschaftsverhältnisse zu führen.