Gebietsfremde Pflanze
Die Bekämpfung des invasiven Einjährigen Berufkrauts
Alle Jahre beginnt der Kampf gegen invasive Neophyten, wie etwa das Einjährige Berufkraut, von Neuem. Aufgrund der Hartnäckigkeit des Unkrauts ist die Bekämpfung arbeitsintensiv.
Die Blüten sehen fast aus wie die Echte Kamille, das Einjährige Berufskraut hat es aber faustdick hinter den Ohren. Es wächst an Wegrändern, auf Weiden und Brachflächen und ist vor allem eines: Unerwünscht. Die Pflanze breitet sich weit aus und bedroht so die bereits unter Druck stehende Biodiversität.
Herkunft aus Übersee
Das Einjährige Berufkraut ist ein Neophyt – so werden Pflanzen bezeichnet, die seit der Entdeckung Amerikas gezielt oder zufällig auf andere Kontinente eingeschleppt wurden. Es sind gebietsfremde Pflanzen, welche zum Beispiel hier in der Schweiz auf natürliche Weise niemals vorkommen würden.
Im 18. Jahrhundert kam das Einjährige Berufkraut aus Nordamerika nach Mitteleuropa, damals als Zierpflanze. Seither ist es verwildert.
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Zurückdrängung heimischer Arten
Invasive gebietsfremde Pflanzen, wie das Einjährige Berufkraut, breiten sich auf Kosten einheimischer Arten effizient aus und mindern damit die biologische Vielfalt. Bis zu 50'000 Samen werden von einer Pflanze produziert, welche vom Wind über weite Strecken getragen werden.
Andere Pflanzenarten werden durch chemische Stoffe in der Wurzel des Unkrautes ihn ihrem Wachstum gehemmt.
Bekämpfung und Entsorgung
Die Bekämpfung gleicht einem Hamsterrad. Jedes Jahr beginnt der Kampf von vorne. Am effektivsten ist das Jäten mitsamt den Wurzeln, dies macht man am besten schon bevor die Pflanzen blühen, damit keine Samen gebildet werden.
Das entfernte Material des Einjährigen Berufskraut sollte richtig entsorgt werden, nämlich verpackt in einem Plastiksack im Kehricht. Auf keinen Fall sollten die Pflanzen auf dem Kompost landen, weil sie dort weiterhin keimfähig bleiben und dadurch weiter verbreiten.
Obwohl viele Kantone Merkblätter zu den invasiven Neophyten aufgeschaltet haben, gibt es keine allgemeine Bekämpfungspflicht. Nur direktzahlungsberechtige Landwirtschaftsbetriebe müssen Neophyten von ihren Flächen entfernen.
Besseren Ersatz pflanzen
Nach dem Ausreissen der unerwünschten Pflanzen sollte man auf dem offenen Boden am besten passende, einheimische Arten ansäen. So wird verhindert, dass sich andere oder wieder dieselben invasiven Pflanzen ausbreiten.
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