Strafbare Sammellust
Gefunden im Grünen: Was nach Hause darf und was tabu ist
Ein ungewöhnlicher Stein, eine schöne Feder oder ein hübsches Schneckenhaus sind tolle Fundstücke. Doch darf man alles aus der Natur mit nachhause nehmen?
Nicht nur Kinder nehmen in der Hosentasche gerne allerhand Fundstücke von ihren Spaziergängen mit nachhause, auch erwachsene Naturfreunde erfreuen sich an schönen Steinen, Tannenzapfen oder einem selbstgepflückten Blumenstrauss. Doch nicht alles, was draussen herumliegt, darf auch mit nachhause genommen werden. Für einige Fundstücke gilt gar ein striktes Sammelverbot.
PflanzenWer eine schöne Pflanze findet und diese gerne in seinem Garten weiterwachsen lassen oder einen Blumenstrauss für die heimische Stube pflücken möchte, der sollte darauf achten, dass die Arten weder national noch kantonal geschützt sind. So sind alle Orchideenarten und viele Nelken-Arten in der gesamten Schweiz geschützt. Die aktuelle Liste der geschützten Pflanzen-arten findet man im Anhang 2 der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz. In Pflanzenschutzgebieten und Naturschutzzonen ist das Pflücken von Blumen vollständig untersagt.
Ebenso ist es verboten, Zweige und Rinde von stehenden Bäumen…
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