1. Wir sind als Gast willkommen.

Der Schweizer Wald steht zwar allen offen, wir sind aber immer nur Besuchende. Denn jedes Waldstück gehört jemandem. Stellen diese Eigentümerinnen oder Eigentümer Regeln auf, so sollten diese unbedingt beachtet werden. Egal, ob es ein Wegegebot ist, eine Leinenpflicht oder ein Feuerverbot.

[IMG 2]

2. Wir geniessen die Ruhe und Langsamkeit.

Wer in den Wald geht, will sich erholen, die Ruhe geniessen und entschleunigen. Damit wir dies tun können, gibt es restriktive Fahrverbote: Der motorisierte Verkehr ist im Wald allgemein verboten. Nur Fahrten für den forstlichen Zweck sind erlaubt, oder aber Privatpersonen verfügen über Ausnahmebewilligungen.

Velos, E-Bikes und Mountainbikes wiederum sollten auf den befestigten Wegen bleiben – Fahrten auf schmalen Wanderwegen oder quer durch den Wald sind tabu. Ähnliche Gebote und Verbote gibt es auch für Reiterinnen und Reiter zu beachten.

[IMG 3]

Die Wald-KniggeDie hier vorgestellten Verhaltenstipps der Arbeitsgemeinschaft für den Wald (AfW) sind nicht neu. Bereits 2018 wurden die Wald-Knigge in Zusammenarbeit mit 20 schweizerischen Organisationen erstellt, darunter Waldeigentümer, Sportverbände, Umwelt- und Bildungsorganisationen, Pilzfans, Jäger und Forstpersonal. Im März 2023 wurden die Flyer jedoch überarbeitet und mit den Cartoons von Max Spring ergänzt.

3. Wir bleiben auf den Wegen.

Quer durch den Wald zu schlendern hat etwas Abenteuerliches, kann aber für Pflanzen und Tiere schädlich sein. Besonders wenn Mensch und Hund die Wege verlassen, können Eichhörnchen und Vogel gestört werden. Bleiben wir hingegen auf dem Weg, können uns die Wildtiere ausweichen. Gerade während der Brut- und Aufzuchtzeit können bereits kleine aber regelmässige Störungen den Nachwuchs gefährden.

[IMG 4]

4. Wir beschädigen und hinterlassen nichts.

Unser Müll gehört uns und sicherlich nicht auf den Waldboden! Haushaltsabfälle oder Sperrgut im Wald zu deponieren ist nicht nur respektlos, sondern auch illegal. Littering ist zudem für die Umwelt schädlich. Ebenso untersagt ist Vandalismus: Egal ob Wegweiser, Bänkli oder Baumrinde. Beschädigt werden darf nichts. Und wer es doch tut, macht sich strafbar.

[IMG 5]

5. Wir fragen nach, bevor wir etwas installieren.

Ein Baumhaus errichten klingt nach einem hervorragenden Projekt für die ganze Familie, ist aber eine schlechte Idee. Zumindest, wenn man vorher nicht um Erlaubnis fragt. Im Wald gilt nämlich ein generelles Bauverbot: Alle fixen Anlagen und Bauten benötigen eine Baubewilligung und müssen vom Forstdienst geprüft werden, bleibende Bauten wiederum – wozu auch das Baumhaus zählt – müssen vom Waldeigentümer genehmigt werden. Nur was sich problemlos abbauen lässt oder von selbst wieder zerfällt, ist erlaubt.

Restriktionen gibt es auch für Veranstaltungen. Grössere brauchen eine Bewilligung der Forstbehörde und selbst kleinere müssen der Eigentümerschaft gemeldet werden.

[IMG 6]

6. Wir achten auf die Forstarbeit.

Achtung, Baum fällt! Diesen Satz werden Sie im Wald wohl nie hören. Wird in den Schweizer Wäldern nämlich gearbeitet, werden die entsprechenden Abschnitte abgesperrt. Treffen Sie auf ein solches Banner oder Schild, gilt es dieses unbedingt zu beachten.

Einerseits müssen sich die Waldarbeiterinnen und -arbeiter auf ihre Arbeit konzentrieren können, andererseits sollten Sie sich nicht selbst in Gefahr begeben. Auch ruhende Baustellen im Wald sollte man links liegen lassen. Auf Holzbeigen herumzuklettern etwa kann zu schweren Unfällen führen.

[IMG 7]

7. Wir sind uns der Gefahren in der Natur bewusst.

Ein Waldspaziergang ist herrlich, kann aber auch schnell gefährlich werden. Gerade wenn es stürmt und gewittert, sollte der Wald lieber nicht betreten werden. Dann könnten nämlich Äste herabfallen oder ganze Bäume umstürzen. Oder aber ein Blitz schlägt in einen Baum ein. Grundsätzlich gilt Eigenverantwortung: Jeder und jede ist zur Vorsicht aufgerufen, um Gefahren und Unfälle möglichst zu vermeiden.

[IMG 8]

8. Wir halten Hunde unter Kontrolle.

Nicht nur wir Menschen, auch unseren Hunden gefällt es im Wald. Gleichzeitig ist ein Hund aber auch ein Raubtier mit einem Jagdtrieb, der im Unterholz geweckt werden könnte. Rennt Fido einem Eichhörnchen hinterher, bedeutet es für den flinken Nager nicht nur Stress, es könnte auch verletzt werden. Gerade in der Brut- und Setzzeit im Frühling gilt deshalb in vielen Wäldern eine Leinenpflicht, die beachtet werden muss.

[IMG 9]

9. Wir sammeln und pflücken mit Mass.

Pilze! Und Beeren! Und Käuter! Der Wald hat so manchen natürlichen Schatz zu bieten, an denen wir uns laut Zivilgesetzbuch bedienen dürfen – vorausgesetzt, die Pflanze ist nicht geschützt. Diese Erlaubnis gilt aber nur für beschränkte Mengen zum Eigengebrauch. Wer grosse Mengen zu Gewerbezwecken sammelt, macht sich strafbar. Gerade bei Pilzen sollte man zudem die Schonzeiten und Mengenbeschränkungen beachten, die in manchen Kantonen gelten.

[IMG 10]

10. Wir respektieren die Nachtruhe im Wald.

Etliche Tiere sind dämmerungs- oder nachtaktiv. Dann streifen sie herum, gehen auf Nahrungssuche und brauchen entsprechend ihre Ruhe. Zwar ist es nicht verboten, den Wald in der Nacht zu betreten, nach Möglichkeit sollte es aber vermieden werden. Ist es doch einmal nötig, verhalten wir uns ruhig, machen möglichst wenig Lärm und vermeiden zu viel Lichtemission. Besonders LED-Leuchten mit bläulichem, kalten Licht sind zu vermeiden, da sie Tiere besonders verunsichern.

[IMG 11]