Bartagamen, Boas und Königspythons
Eine zweite Chance für exotische Haustiere
Dem Hauch von Exotik im Wohnzimmer können viele Menschen nicht widerstehen. Ob Vogelspinne, Königspython oder Weissbüscheläffchen – die Nachfrage nach exotischen Haustieren ist weiterhin ungebrochen. Doch viele von ihnen landen wegen Überforderung in Orlando Schrofers Auffangstation. Der Tierpfleger führt durch seinen wilden Minizoo und klärt über die Ansprüche von Wildtieren auf.
Neugierig schaut ein Katta mit seinen bernsteinfarbenen Augen aus der geöffneten Tür seines Geheges. Er ist unsicher, ob er es verlassen soll, wäre da nicht die Versuchung des Stückchens Banane, das ihm Orlando Schrofer entgegenhält. Die Gier nach dem süssen Leckerbissen überwiegt und schon bald tummeln sich mehrere zutrauliche Lemuren im Innenraum des Tropenhauses zwischen Gehegen und Terrarien, in denen exotische Tiere ein zweites Zuhause gefunden haben. Dass die agilen Tiere mit den schwarz-weiss geringelten Schwänzen herumtollen und Bananenstücke mampfen, scheint dem Graupapagei, der sich im Tropenhaus frei bewegen darf, gar nicht zu behagen. Es ist herrlich, mitanzusehen, wie dieser Vogel die um ein Vielfaches grösseren Kattas auf kleinen Füssen trappelnd verfolgt und ihnen das Fürchten lehrt. «Der Graupapagei stammt von einer Privatperson aus einer Einzelhaltung und hat sich selbst die Federn ausgerupft», erzählt Schrofer. Sein Federkleid ist mittlerweile wieder nachgewachsen. «Er ist ein gutes Beispiel dafür, dass sich Tiere aus schlechter Haltung auch wieder erholen können.»
Von geretteten Exoten umgeben
Der Graupapagei und die Kattas sind nur einige der insgesamt 85 Tiere, die im kleinen Zoo auf dem Erlebnis-Bauernhof Wannenwis des Ehepaars Orlando und Petra Schrofer Zuflucht gefunden haben. Dabei sind die Tiere nicht nur dazu da, um den Besuchern, die den Zoo in der Nähe von Waldkirch im Kanton St. Gallen im Winterhalbjahr einmal monatlich besuchen können, Freude zu bereiten. Vielmehr ist er eine Auffangstation für exotische Tiere, die aus Überforderung abgegeben wurden, aus Beschlagnahmungen und auch schlechter Haltung stammen oder aus Schweizer Privatzoos kommen, die ihre Türen für immer schliessen mussten.
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Javaneraffen, Weissbüscheläffchen und Kattas turnen in grosszügigen Innen- und Aussengehegen umher. Schlangen und Echsen liegen träge unter Wärmelampen, Kakadus, Papageien und der Lachende Hans lassen ihre vielfältigen Rufe über den Bauernhof hallen. Die exotischen Tiere, die aus Privathaltungen stammen, landen aus den verschiedensten Gründen in der Auffangstation. «Scheidungen, Umzug, kein Geld oder einfach keine Lust mehr», erklärt Orlando Schrofer. «Viele Leute schaffen sich unüberlegt ein exotisches Haustier an.»
Wilde Haustiere als Internetstars
Sie heissen Sakura, Herbee oder OunBie. Der Zwergotter, der Weissbauchigel und der Präriehund stehen stellvertretend für Tausende Wildtiere, die in Wohnungen als Haustiere gehalten und als Social-Media-Stars gefeiert werden. Lustig und niedlich sind sie, diese exotischen Tiere und besonders und anders der, der sie hält. Dass diese «Haustiere» in menschlichen Behausungen kaum artgerecht gehalten werden, ist vielen Leuten nicht bewusst. Präriehunde sind soziale Tiere und leben in Kolonien, ihre unterirdische Lebensweise lässt sich in einer Wohnung nicht umsetzen. Ganz zu schweigen von der Einzelhaltung eines Otters auf dem Trockenen. Und auch wenn der auf den Rücken gedrehte Weissbauchigel zu lachen scheint, lustig findet das Tier die Aktionen vermutlich nicht. Denn der nachtaktive und bewegungsfreudige Insektenfresser sollte tagsüber nicht gestört werden und schon gar nicht in eine für ihn stressige Rückenlage gezwungen werden.
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Auch wenn manche Wildtiere äusserst niedlich sind, heisst das noch lange nicht, dass sie sich mit ihren ganz artspezifischen Bedürfnissen auch als Wohnungs- und Haustiere eignen. Auch unter den Exoten, die imMinizoo des Ehepaars Schrofer eine zweite Chance erhalten haben, findet sich regelrechte Prominenz. So ist der Bindenwaran namens Konrad kein Unbekannter, sein Fall schaffte es sogar bis in die Medien. Die grosse Echse wurde in die Schweiz geschmuggelt und bei einer Privatperson verborgen vor neugierigen Augen im Keller alles andere als artgerecht gehalten. Doch als die illegale Haltung aufflog, denn einen Bindenwaran zu halten, bedarf einer Bewilligung des Veterinäramtes, wurde Schrofer angefragt, ob er Konrad ein Zuhause bieten könne. Eigentlich wollte dieser das Reptil nicht aufnehmen. «Der Bindenwaran ist ein gefährliches Tier und wir bilden hier Lehrlinge aus. Zudem helfen Freiwillige und Praktikanten mit. Deshalb haben wir mehrmals Nein gesagt. Da er aber eingeschläfert worden wäre, haben wir ihn auf Wunsch des Teams dann doch aufgenommen.» Mit einer Länge von über anderthalb Metern hat das Reptil eine beachtliche Grösse.
Gesetzeslage in der Schweiz
Unterteilt werden können Wildtiere einerseits in Tierarten, die ohne eine Bewilligung oder Meldepflicht gehalten werden dürfen, und andererseits in Tierarten, für die es eine Haltebewilligung braucht. Wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen auf Anfrage erklärt, gehören zu den nicht bewilligungspflichtigen Tierarten häufig verhältnismässig einfach zu haltende Tierarten wie Kornnatter, Degu, Wellensittich oder Griechische Landschildkröte. Tierarten mit besonderen Haltungsansprüchen bedürfen vor der Anschaffung jedoch einer Bewilligung des kantonalen Veterinäramtes.
Die Schweizerische Tierschutzverordnung besagt, dass in bewilligungspflichtigen Wildtierhaltungen die Tiere unter der Verantwortung einer Tierpflegerin oder eines Tierpflegers betreut werden müssen. Anders ist es in Wildtierhaltungen mit nur einer Tiergruppe mit ähnlichen Haltungsansprüchen. Hier genügt, um eine Bewilligung zu erhalten, eine fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung. In der Theorie wäre es also möglich, als Privatperson einen Löwen als Haustier zu halten. Eine Bewilligung darf aber erst erteilt werden, wenn ein Gutachten einer unabhängigen und anerkannten Fachperson vorliegt, welches nachweist, dass das vorgesehene Gehege und die Einrichtungen eine tiergerechte Haltung ermöglichen. Ausserdem muss der Gesuchssteller nachweisen können, dass er über entsprechende Erfahrung im Umgang mit Löwen verfügt. Für einige Tierarten wie Frettchen, Bennetwallabys oder Afrikanische Weissbauchigel, die ausschliesslich von der Bewilligungsinhaberin oder dem Bewilligungsinhaber der Tiere betreut werden, braucht es lediglich einen Sachkundenachweis.
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Während die Haltung von exotischen Wildtieren, die ohne Bewilligung auskommen, keiner Kontrollpflicht untersteht, werden private Haltungen, welche bewilligungspflichtig sind, regelmässig von einem Mitarbeiter des kantonalen Veterinäramtes kontrolliert.
Auch wenn die Gesetze und Regeln in der Schweiz zur Haltung eines Wildtieres als Privatperson streng sind, gibt es kuriose Ausnahmen. «Das grösste Problem ist meiner Meinung nach die Boa constrictor», räumt der Experte Orlando Schrofer ein. «Diese Schlangen werden sehr gross, bis zu 40 Jahre alt, brauchen viel Platz und kosten einiges an Geld. Wenn dann Kinder dazu kommen, wird es den Besitzern aber meist zu gefährlich.» Erstaunlich ist indes, dass ein Reptil dieser Grösse keiner Bewilligung bedarf. «Erst bei Schlangen ab drei Metern Länge braucht es eine Bewilligung», erklärt Schrofer. «Die Boa constrictor liegt gerade so an der Grenze, kann aber auch grösser werden.» Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gibt Auskunft. Rechtsvorschriften seien immer ein Ausdruck gesellschaftspolitischer Kompromisse. So war die Boa constrictor bereits in der ersten Schweizer Tierschutzverordnung von 1981 explizit von der Bewilligungspflicht ausgenommen. Dies läge vermutlich daran, dass sie schon immer eine häufig gehaltene Schlangenart war und die Durchsetzung einer Bewilligungspflicht mit einem unverhältnismässig hohen Aufwand verbunden gewesen wäre.
«Erst bei Schlangen ab drei Metern Länge braucht es eine Bewilligung.»
Orlando Schrofer
An exotische Haustiere zu gelangen, insbesondere an solche, die keine Haltebewilligung benötigen, ist dank des Internets nicht schwer. «Oft findet man solche Tiere über Kleinanzeigen im Internet», erzählt Schrofer. «So ein Gecko ist schnell bei Tutti gekauft.» Für den Wildtierpfleger sind Exoten, die man ohne Bewilligung erwerben und halten darf, am schlimmsten. Oftmals endet die Haltung von Gecko, Schildkröte oder Papagei in einer nicht einmal bewussten Tierquälerei. «Viele der Tiere, die zu uns kommen, sind krank. Dies, weil sie schlecht gehalten wurden», sagt der Tierpfleger. «Darum haben wir angefangen, eine Abgabegebühr zu verlangen.» Mit einer Bewilligung hätte man laut Schrofer eine gewisse Kontrolle über die Haltung. «Auch aus dem Ausland könnte man nicht so einfach Tiere reinholen.» Sein Wunsch wäre es, dass es auch eine Bewilligungspflicht für aktuell nicht bewilligungspflichtige Arten gäbe.
Illegaler Tierhandel
Zwar regelt das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, kurz CITES, den internationalen Handel mit Wildtieren, doch der Schmuggel von exotischen Haustieren ist lukrativ. Immer wieder landen Fälle in den Schlagzeilen, wie erst Ende September, als die aargauische Polizei in einem Fahrzeug 28 lebende, teils geschützte Fasane fand. Auch Fälle von Reptilien- oder Amphibienschmuggel werden immer wieder bekannt. Im Januar 2022 wurden zwei in der Schweiz wohnhafte Personen überführt, die an einer deutschen Reptilienmesse illegal gefangene, geschützte Frösche in die Schweiz schmuggelten, um sie dort im Internet zu verkaufen. Dabei ist Europa einer der wichtigsten Märkte für illegal gehandelte Tierarten, denn insbesondere wohlhabende Halter von Exoten kurbeln den illegalen Handel an. Viele der an der Schweizer Grenze beschlagnahmten Tiere werden an Zoos und Privathalter mit Haltebewilligungen vermittelt.
Affe gefällig?
Etwa alle zwei Wochen erhält das Ehepaar eine Anfrage von Privatpersonen oder vom Veterinäramt, ob die Möglichkeit bestünde, ein beschlagnahmtes oder ungewolltes Tier aufzunehmen. «Wir wurden schon von Personen angefragt, die einen Serval oder ein Krokodil bei uns abgeben wollten.» Orlando Schrofer muss dabei den Kopf schütteln. «Auch Anfragen von Leuten, die bei uns einen Affen für sich kaufen wollen, ohne sich vorher Gedanken zu machen, erhalten wir.»
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Illegale und nicht artgerechte Haltungen von Wildtieren beschäftigen kantonale Veterinärämter immer wieder, wie Dr. Thomas Christen, Amtstierarzt vom Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen in St. Gallen, zu berichten weiss. Oftmals würden über die Grenze geschmuggelte Exoten im Rahmen von anderen Abklärungen direkt an der Grenze oder schon im Haushalt entdeckt. «Die Tiere, die vom Veterinäramt beschlagnahmt werden, werden in einer provisorischen Unterbringung in einer geeigneten Haltung bis zur rechtsgültigen definitiven Beschlagnahmung untergebracht», erklärt der Amtstierarzt. «Danach kommt es zu einer definitiven Neuplatzierung an eine geeignete und bewilligte Haltung, was meist mit einer sehr aufwendigen Suche verbunden ist.» Die Problematik sieht Christen darin, dass Personen aus der Schweiz im Ausland, beispielsweise bei Bekannten, irgendeine Tierart sehen, die im Privathaushalt gehalten wird, und die sich dann das gleiche Tier wünschen. «Dabei kennen sie oftmals nicht die gesetzlichen Vorgaben und wissen nicht, welche Auflagen mit solch einer Haltung überhaupt verbunden wären», führt er aus. «Die Frage, wie lange diese Tiere bei falscher Haltung überhaupt überleben, stellt man sich meist gar nicht. Bis das Tier dann unter Umständen qualvoll stirbt, ist das Interesse daran meist wieder verflogen.» Wichtig ist es, sich vorher, insbesondere bei Angeboten von Wildtieren im Internet, zu erkundigen, ob das Tier eine Haltebewilligung braucht. Dies kann in der Tierschutzverordnung oder bei Unsicherheit beim kantonalen Veterinäramt inErfahrung gebracht werden.
Jedes Tier hat eine Geschichte
Die Auffangstation für Exoten bildet nur einen Teil des Erlebnis-Bauernhofs Wannwies, denn neben Spinnen, Reptilien, Affen und Papageien leben auch Legehennen, Pensionspferde, Hängebauchschweine, Alpakas und Kleintiere hier. So bietet das Ehepaar Schrofer auch vielfältige Angebote an, vom Schlafen im Stroh bis hin zu tierischen Kindergeburtstagen und privaten Führungen durch den Minizoo. Auf dem Bauernhof herrscht ein stetiges Treiben, überall lassen sich Wild-, Nutz- und Haustiere bestaunen. Seine wahre Leidenschaft gilt für den gelernten Landwirt und Tierpfleger Orlando Schrofer jedoch den exotischen Tieren. «Die Auffangstation ist mein Herzensprojekt.» Schon als Kind konnte er sich für alle möglichen Tiere begeistern, was vermutlich auch familiär bedingt war. Bereits der Grossvater und die Eltern hielten verschiedene Tiere zu Hause. Bevor Petra und Orlando Schrofer den Hof übernahmen, lebten sie in ihrer Wohnung mit Leguanen und einem Chamäleon zusammen.
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Ein besonderes Augenmerk liegt bei dem Tierpfleger bei den Besuchern in der Auffangstation. Denn viele der Tiere, die hier leben, wurden vernachlässigt oder unter nicht artgerechten Bedingungen gehalten. So wie die beiden Aras, bis zu 90 Zentimeter grosse Papageien, die erst auf dem Erlebnis-Bauernhof zueinander fanden. Beide von ihnen weisen grosse Lücken im Federkleid auf. Durch eine schlechte Haltung, ohne Artgenossen in einem zu kleinen Käfig, neigen die geselligen Papageienvögel dazu, aus der entstandenen Langeweile und dem Frust heraus sich die Federn auszurupfen, wie Schrofer betrübt erklärt. Bella, der Gelbbrustara wurde von einer Frau in einem nur 120 Zentimeter hohen Käfig gebracht, verhaltensgestört und ohne Muskulatur. «Das Fliegen haben die beiden nie gelernt», erzählt der Tierfreund. Gefüttert wurde Bella hauptsächlich mit Brot und Guetzli. «Die beiden Aras dienen als Abschreckung für Menschen, die sich unüberlegt einen solchen Vogel anschaffen wollen.»
An jedem Terrarium und jedem Gehege steht auf einem Schild die persönliche Geschichte des jeweiligen Tiers geschrieben. Berichte von Leguanen, die illegal gehalten wurden, Köhlerschildkröten, die ihr bisheriges Leben in der Duschwanne verbringen mussten, und ein Inka-Kakadu aus Privathaltung, dessen Oberschnabel starke Deformationen aufweist, machen nachdenklich. Auf der anderen Seite gibt es Tiere wie die Aga-Kröte, die liebevoll von ihrem Besitzer umsorgt wurde, bis dieser erblindete und sich nicht mehr um das Tier kümmern konnte. Dank dem Erlebnis-Bauernhof Wannwies kann die Amphibie nun ihren Lebensabend hier verbringen. «Doch Platz für weitere Tiere haben wir nicht mehr», sagt Orlando Schrofer.
Interessierten empfiehlt der Tierpfleger, sich nicht unüberlegt ein exotisches Tier anzuschaffen. «Man sollte sich gut überlegen, ob man den Platz für das Tier hat und die finanziellen Mittel für Technik sowie den Unterhalt. Auch eine artgerechte Ernährung musssichergestellt sein, denn Exoten haben oft besondere Bedürfnisse.» Orlando Schrofers Bitte ist simpel: «Machen Sie sich vor dem Kauf eines exotischen Tieres Gedanken darüber, was die Tierart für ein artgerechtes Leben braucht. Und kaufen Sie sich bitte keine Boa constrictor», sagt der Tierpfleger lachend.
Häufig gehaltene Wildtiere
Griechische Landschildkröte
Die beliebte Griechische Landschildkröte gehört in ein Freilandgehege mit einer Grösse von mindestens 10 Quadratmetern. Dazu braucht sie ein Schutzhaus, abwechslungsreichen Bodengrund, Sonnenplätze und Rückzugsmöglichkeiten. Interessierte sollten sich über die lange Lebenserwartung von bis zu 80 Jahren bewusst sein. Eine Landschildkröte in Terrarien- oder Wohnungshaltung ist keineswegs artgerecht.
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Kornnatter
Kornnattern benötigen wie alle Reptilien, die auch tagsüber sonnenexponierte Stellen aufsuchen, eine ausreichende Versorgung mit UV-Licht und einen arttypischen Temperaturbereich, in dem sie sich wohlfühlen. In ihrem Herkunftsgebiet, der Ostküste der USA, halten die Tiere eine Winterruhe, was ihnen auch im Terrarium ermöglicht werden kann. UV-Lampen, die nicht genügend gesichert sind, können zu Verbrennungen führen.
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Leopardgecko
Der in der Heimtierhaltung beliebte Leopardgecko benötigt Versteck- und Grabmöglichkeiten und klimatische Bedingungen, die seinem natürlichen Wüstenlebensraum entsprechen. Die nachtaktiven Tiere verstecken sich tagsüber und wollen nicht gestört werden. Als Insektenfresser speisen die Geckos gerne abwechslungsreich. Oftmals werden Tiere in Gefangenschaft überfüttert und verfetten, was zu gesundheitlichen Problemen führen kann.
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Degu
Die sozialen Nager sind beliebte Haustiere. Tatsächlich handelt es sich um Wildtiere, die in Kolonien in den chilenischen Anden in selbst gegrabenen Tunneln leben. Degus sind keine Streicheltiere und werden als Fluchttiere nicht gerne angefasst. Die bewegungsfreudigen Tiere werden oft in zu kleinen Gehegen gehalten. Ein Käfig sollte zwei Quadratmeter Mindestfläche umfassen. Damit die Nager buddeln können, braucht es mindestens 60 Zentimeter Einstreu.
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Wellensittich
Auch heute noch werden die geselligen Vögel, genau wie andere Papageienvögel, manchmal allein gehalten. Eine Einzelhaltung führt zu Verhaltensstörungen und Fehlprägungen. Vögel wollen fliegen können und brauchen eine geräumige Aussenvoliere mit einem beheizbaren Innenraum. Zwar ist die Wohnungshaltung nicht verboten, doch die Tiere bekommen kein natürliches UV-Licht und können sich nur stundenweise im Freiflug frei bewegen. Wellensittiche brauchen Kletter- und Knabbermöglichkeiten.
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Tierhaltungs-Rechner
Viele Tierhaltende sind sich nicht oder kaum über die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Tierhaltung von Wildtieren wie Gecko, Wellensittich oder Rennmaus bewusst. Das kann, wenn auch unbewusst, in einer tierquälerischen Haltung enden. Aus diesem Grund hat der Schweizer Tierschutz mit Unterstützung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ein Online-Tool kreiert. Mit dem Tierhaltungs-Rechner lassen sich für Nager, Vögel und Reptilien die gesetzlichen Minimalanforderungen an Gehegegrösse und Haltungsbedingungen berechnen sowie die vom Schweizer Tierschutz empfohlenen Gehegegrössen. Denn in den meisten Fällen der Tierhaltung gilt: Je grösser das Gehege, umso artgerechter die Haltung.
tierhaltungsrechner.ch
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