Verbotene Mitbringsel
Was nicht als Souvenir mitgenommen werden sollte
Mit einem Elefanten-Stosszahn unter dem Arm läuft wohl niemand mehr durch den Zoll am Flughafen. Dennoch befinden sich unter den Dingen im Gepäck oft Souvenirs, die eigentlich als Mitbringsel verboten sind.
Mehrere Tausend Franken kostet ein Schal aus der weichen Shahtoosh-Wolle. Die Schweiz ist eins der Zielländer für den Import der kostbaren Stücke, und der eine oder andere gutbetuchte Reisende bringt sich gleich selbst eins aus dem Himalaya mit. Ein fataler Fehler, denn die Einfuhr ist streng verboten! Der Grund: Für die Herstellung eines einzigen Schals müssen drei bis fünf geschützte Tibet-Antilopen (Pantholops hodgsonii) sterben. Da sie sich als Wildtiere nicht einfach so scheren lassen, werden sie für ihr Fell getötet, was sie an den Rand des Aussterbens brachte. Trotz des Verbots beschlagnahmte der Schweizer Zoll 2019 79 Schals aus der Shahtoosh-Wolle. Rund 300 Tiere mussten dafür sterben.
[IMG 2]
Wer Souvenirs aus tierischen oder pflanzlichen Materialien in die Schweiz mitbringen will, sollte Vorsicht walten lassen. Nicht immer können Laien erkennen, ob es sich um ein verbotenes Produkt handelt und ob sie bei der Einfuhr Ärger riskieren. Über 5600 Tiere und 30 000 Pflanzen…
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Lesedauer: 8 MinutenHaben Sie bereits ein Konto?
Hier einloggen.
Bitte loggen Sie sich ein, um die Kommentarfunktion zu nutzen.
Falls Sie noch kein Agrarmedien-Login besitzen:
Jetzt registrieren