Die Motion verlangte, dass Windkraftanlagen zu Gebäuden einen Mindestabstand von mindestens der zehnfachen Höhe haben müssen. Bei einer modernen Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von 300 Metern wäre ein Abstand von drei Kilometern nötig.Im Thurgau sollen Windenergieanlagen gebaut werden können. Der Grosse Rat hat am Mittwoch eine SVP-Motion, welche einen Mindestabstand zu Gebäuden verlangte, deutlich abgelehnt.

Ausser für einen Teil der SVP war für sämtliche Fraktionen klar: Ein Ja zu Motion käme einem Verbot von Windkraftanlagen im Thurgau gleich. Sie folgten der Regierung und lehnten die Motion mit 91 gegen 15 Stimmen ab.

Es brauche kein kantonales Gesetz, die bestehenden Regelungen stellten sicher, dass die Einwohnerinnen und Einwohner nicht durch Windenergieanlagen beeinträchtigt würden, so das Argument der Regierung.

Der Thurgau sei ohnehin kein Eldorado für Windenergie und werde nie mit Gesuchen für Windkraftanlagen überrannt werden. Angesichts der Energiewende dürfe sich der Kanton jedoch die vielversprechende Windkraft nicht verbauen, sagten die Gegner der Motion.

Acht Potentialgebiete  
Gemäss einer vor drei Jahren veröffentlichten Studie könnten im Thurgau dereinst mit Windenergie etwa 150 Gigawattstunden (GWh) Strom pro Jahr produziert werden. Im Vergleich: Das AKW Gösgen liefert rund 8000 GWh.

Geeignete Standorte für Windturbinen wären Salen-Reutenen, Eschlikon und Littenheid, Thundorf, Braunau und Wuppenau, Ottenberg, Rodebärg, Cholfirst, Bichelsee und Fischingen. Drei dieser Gebiete liegen in Landschafts- oder Naturschutzzonen, was den Bau von Windkraftanlagen aber nicht ausschliesst.