Geht es nach dem Ständerat, werden Privatpersonen bald ihren Garten durchforsten müssen. Falls da Pflanzen blühen, die in die Schweiz eingeschleppt wurden und als invasive Neophyten gelten, müssen sie diese entfernen. Wer sich ziert, verstösst bald gegen geltendes Recht.

Eine entsprechende Motion hat die Sankt Galler Nationalrätin Claudia Friedl (SP) eingereicht und dabei auf einen Zwiespalt hingewiesen: Der Verkauf solcher Pflanzen ist nämlich erlaubt. Im März berichtete «Tierwelt online» darüber unter dem Titel «der Bundesrat will Verkauf von invasiven Neophyten stoppen». 

Gefordert wird ein Verkaufsverbot schon lange, und immer wieder haben die Medien das Thema aufgegriffen. So stellte «Der Landfbote» letztes Jahr fest: «Gartencenter bieten trotz volkswirtschaftlichen Schäden nach wie vor invasive Neophyten zum Verkauf an». Der «Tages-Anzeiger» schrieb derweil mit Blick auf den Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus): «Diese Hecken sollte man verbieten». 

Doch auch Lokalzeitungen nahmen das Thema «Neophyten-Verkauf» auf. Vor vier Jahren etwa hatte die «DracheBärgZytig» der Gemeinde Beatenberg BE auf das Problem hingewiesen: «Wir rufen die Bevölkerung dazu auf, diese Pflanzen nicht zu kaufen, anzupflanzen und zu verbreiten», war da zu lesen. Daneben waren unzählige, in Beatenberg vorkommende invasive Neophyten aufgelistet – häufige wie der Riesenbärenklau, Ambrosia oder das Drüsige Springkraut. Aber auch seltenere wie Rubinie, Götterbaum, seidiger Hornstrauch, schmalblättriges Greiskraut oder Jakobs-Kreuzkraut, die in Beatenberg gedeihen.

Das Perfide an der Sache: Der eine oder andere Neophyt ist offiziell im Handel zu finden. Nationalrätin Friedl weiss, dass dies den wenigsten bewusst ist: Sie erwerben invasive Pflanzen, dürfen diese aber nicht im Garten pflanzen. Ein Verkaufsverbot mache da Sinn – als effektives Mittel zur Bekämpfung.

Gesetzesanpassung in Arbeit
Wie die Nachrichtenagentur «sda» am Dienstag meldet, erhält Friedl Unterstützung von der Umweltkommission des Ständerates (Urek-S): Auch sie hält ein Verkaufsverbot für verhältnismässig und nützlich. «Starten wir bei der effizientesten Bekämpfungsmethode», wird Martin Schmid (FDP/GR) zitiert, Präsident der Urek-S. Überhaupt scheint man sich einig zu sein: Der Ständerat hat die Motion aus dem Nationalrat oppositionslos überwiesen.

Nachdem auch der Bundesrat die Motion zur Annahme empfohlen hatte, geht es nun an die Anpassung der Gesetze. Der Fahrplan sieht vor, dass sie in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 spruchreif sind. Umweltministerin Simonetta Sommaruga hat in diesem Zusammenhang bereits auf die Umsetzung der Strategie gegen invasive Arten und die geplante Revision des Umweltschutzgesetzes hingewiesen.

Die Anstrengungen dürften Sektionen von BirdLife Schweiz sowie weitere Naturschutzorganisationen freuen. In den letzten zwei Jahren kämpften sie an der Seite von Bund und Kantonen in mühsamer Arbeit und mit Einsatz von Steuergeldern gegen exotische invasive Pflanzen. Das schreibt BirdLife Schweiz einer Medienmitteilung im vorletzten Jahr. Darin wies die Naturschuzorganisationen auch darauf hin, dass manche invasive Arten für die menschliche Gesundheit problematisch sind, aber auch die natürlichen Lebensräume vieler Tiere überwuchere und zerstören.

Um die einheimische Biodiversität zu erhalten, ist der Bundesrat nun gefordert. Sobald die Gesetze angepasst sind, werden wohl unzählige Neophyten – zumindest aus den Gärten – verschwinden.